Kinderschutz
Vier Kinderschutzambulanzen für Berlin
Das Land Berlin wird ab dem 1. Januar 2016 sein Netzwerk Kinderschutz um vier Kinderschutzambulanzen erweitern und somit eine flächendeckende Versorgung kompetenter Anlaufstellen für die Bewertung von Kindeswohlgefährdungen herstellen.
26.08.2015
Die Realisierung dieses Vorhabens hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, des Senators für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, und des Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, beschlossen. Damit wird eine flächendeckende Versorgung der Stadt mit medizinisch-psychologisch-sozialpädagogisch kompetenten Anlaufstellen für die Bewertung von Kindeswohlgefährdungen hergestellt.
Senatorin Scheeres: "Wir dürfen in unseren Anstrengungen um einen bestmöglichen Kinderschutz nicht nachlassen. Im Zuge von Gefährdungseinschätzungen gibt es immer wieder auch Grenzfälle, in denen es Fachkräften schwerfällt, eine Kindeswohlgefährdung zweifelsfrei festzustellen. Je frühzeitiger wir aber Misshandlungen und Vernachlässigungen erkennen, desto besser können wir Kinder schützen. Mit den Kinderschutzambulanzen entstehen Kompetenzzentren, in denen speziell geschultes Personal künftig in Zweifelsfällen mehr Klarheit schaffen kann."
Senator Czaja: "Mit der Etablierung von regionalen Kinderschutzambulanzen wird vor allem eine ärztliche Expertise zum medizinischen Kinderschutz zur Verfügung gestellt und dadurch das bestehende Netzwerk Kinderschutz in Berlin um einen wichtigen Baustein erweitert. Ich freue mich sehr, dass die Koordinierung der Arbeit durch eine Kinderkrankenschwester bzw. einen Kinderkrankenpfleger geleistet wird. Damit sind sie und alle anderen beteiligten Professionen ein unverzichtbares Bindeglied zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem."
Senator Heilmann: "Wir wollen die Kinder schützen und die Täter bestrafen. Die gerichtsfeste und zeitnahe Sicherung von Misshandlungs- und Missbrauchsspuren ist deshalb von großer Bedeutung für ein eventuelles späteres Gerichtsverfahren. Der rechtsmedizinische Dienst der Gewaltschutzambulanz, der seit über einem Jahr auf diesem Feld erfolgreiche Arbeit leistet, wird die betroffenen Kinder begutachten und diese wichtige gerichtsfeste Dokumentation sicherstellen."
Die Kinderschutzambulanzen richten sich an Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Das sind z. B. niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, Familienhelferinnen und -helfer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinder- und Jugendpsychiatrien, Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten, Jugendämtern sowie in Kinderschutzprojekten und andere Kontaktpersonen.
Als kompetente Ansprechpersonen stehen die Ärztinnen und Ärzte der Kinderschutzambulanz zur Klärung von Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung (akute und chronische Formen von körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung und/oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) zur Verfügung.
Die Kinderschutzambulanzen werden an vier der insgesamt acht Kinderkliniken angesiedelt, die bereits über interdisziplinäre Kinderschutzgruppen verfügen. Hier wird jeweils eine zusätzliche, im Kinderschutz kompetente Kinderkrankenschwester eingestellt, die vor Ort die Koordination des multiprofessionellen Teams der Kinderschutzambulanz übernimmt.
Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 25.08.2015
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