Sexueller Missbrauch

Vertrauenskreis von Kindern so sicher wie möglich machen

Der 18. November ist Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat die 47 Mitgliedsstaaten zu verstärkten Maßnahmen aufgerufen, um den „Vertrauenskreis“ von Kindern so sicher wie möglich zu machen. Die sogenannte Lanzarote-Konvention hat auch Tunesien unterzeichnet.

23.11.2021

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ist nunmehr für alle Mitgliedsstaaten des Europarates bindend und legt fest, dass es sich – auch wenn das Kind nach den einschlägigen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht hat – um sexuellen Missbrauch handelt, wenn ein/-e Erwachsene/-r sexuelle Handlungen mit einem Kind unter Ausnützung einer anerkannten Stellung des Vertrauens, der Autorität oder des Einflusses auf das Kind ausführt.

Straftaten im „Vertrauenskreis“ können von den Eltern oder Betreuungspersonen, Mitgliedern der erweiterten Familie (auch von neuen Lebenspartner(inne)n), Lehrpersonen und anderem Schulpersonal, Sportbetreuer(inne)n, Mitarbeitenden religiöser Einrichtungen und Gesundheitsfachpersonen, aber auch von anderen Kindern begangen werden. Der Lanzarote-Ausschuss, dem die Überwachung der Umsetzung der Lanzarote-Konvention obliegt, empfiehlt, dass die innerstaatlichen Rechtsrahmen alle Fälle von Missbrauch einer Stellung des Vertrauens, der Autorität oder des Einflusses abdecken und sich ausdrücklich auf den Begriff „Vertrauenskreis“ beziehen.

Die Generalsekräterin des Europarates, Marija Pejčinović Burić: „Für Kinder kommt das Risiko sexuellen Missbrauchs nicht immer von außen, sondern im Allgemeinen von Personen, denen sie vertrauen. Die Staaten müssen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um das Lebensumfeld von Kindern – zu Hause, in der Schule, in Sport- und Freizeiteinrichtungen oder Betreuungseinrichtungen – sicherer zu gestalten. Die sorgfältige Prüfung des Hintergrunds von Personen, die mit Kindern arbeiten, die Aufklärung von Kindern und Eltern über die Gefahr von sexuellem Missbrauch, die Schulung von Fachpersonen in Bezug darauf, wie sie Missbrauch erkennen und melden können, sowie die kindgerechte Anpassung der Ermittlungen und Gerichtsverfahren: So lauten einige der zahlreichen Möglichkeiten, sexuellem Missbrauch vorzubeugen und die Kinder, die zu Opfern dieser furchtbaren Straftat werden, zu schützen.“

Viele Kinder melden nie, dass sie Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Sei es aufgrund des Alters der Kinder, die Missbrauch noch nicht erkennen können, der Begeisterung für den Sport und der Bewunderung ihrer Trainer/-innen, der Angst vor Repressalien oder einfach aus Scham – sehr häufig leben die Opfer das ganze Leben mit der Belastung des Geheimnisses, des Traumas und des Leids. Die Aufklärung von Kindern über sexuellen Missbrauch in einer geeigneten und altersgerechten Sprache, die Einrichtung spezialisierter Dienstleistungen (z. B. Telefonberatung) und die Sensibilisierung der Eltern für die Gefahren sind Mittel zur Risikominimierung und Kriminalitätsprävention.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Lanzarote-Konvention und zum Lanzarote-Ausschuss finden sich auf der Website des Europarates. Dort finden sich ebenfalls der Kurzfilm „Tell someone you trust“, der Kinder zwischen 9 und 13 Jahren über sexuellen Missbrauch informiert und Informationen zur Initiative „Start to talk“, die das Ziel hat, das Schweigen zwischen Erwachsenen zu brechen und Kindern damit eine Stimme zu leihen.

Quelle: Europarat vom 16.11.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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