Kinderschutz
Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zieht Bilanz
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat am 29. August 2013 seinen Bilanzbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin wirft er knapp zwei Jahre nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ einen kritischen Blick auf den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema.
30.08.2013
„Die Bundespolitik darf jetzt keinen Schlussstrich unter das Thema Missbrauch ziehen“, appellierte Rörig, „es wird die Aufgabe der Politik nach der Bundestagswahl sein, konsequenter und mit mehr Mitteln für den Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen zu sorgen. Verantwortliche aller politischen Ebenen müssen in die Pflicht genommen werden, den Betroffenen sexualisierter Gewalt wirksamer zu helfen und Missbrauch künftig besser zu verhindern“. Rörig warnt davor, die öffentliche Debatte über das Thema politisch und administrativ in den Hintergrund zu schieben: „Politik darf bei dem unbequemen Thema Missbrauch nicht bequem werden.“
Einrichtung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung
Rörig fordert, Ursachen, Ausmaß und Folgen von Missbrauch endlich systematisch zu untersuchen, auszuwerten und zu veröffentlichen. „Wenn wir Kinder zukünftig nachhaltig schützen und eine wirkungsvolle gesellschaftliche Ächtung des Missbrauchs erreichen wollen, müssen wir wissen, was war und was ist“, erklärte Rörig. Dies könnte am besten durch eine Unabhängige Kommission geschehen. Das würde Einrichtungen und Institutionen keineswegs aus der eigenen Verantwortung entlassen, die Aufarbeitung in ihren eigenen Reihen voranzutreiben.
Unabhängige Stelle einer/s Missbrauchsbeauftragten und Beteiligung von Betroffenen
Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse der/des zukünftigen Missbrauchsbeauftragten sollten gesetzlich geregelt werden – auch die Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit einer zukünftigen Unabhängigen Stelle. „Betroffene haben sich in den letzten Jahren gegen zum Teil erhebliche Widerstände ein öffentliches Forum erkämpft. Das darf Betroffenen nicht wieder genommen werden“, betonte Rörig, „ohne ihre Beteiligung und Mitwirkung sind Aufarbeitung, Prävention und bessere Hilfen nicht denkbar.“
Weiterhin erheblicher Investitionsbedarf bei Prävention und Intervention
Auch die zweite bundesweite Befragung zu Schutzkonzepten in Einrichtungen und Institutionen, die mit Unterstützung der großen gesellschaftlichen Dachorganisationen im Frühjahr 2013 vom Unabhängigen Beauftragten u.a. in Kitas, Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden und Kliniken durchgeführt wurde, macht deutlich, dass bei Prävention und Intervention weiterhin erheblicher Investitionsbedarf besteht. Auch wenn Einrichtungen und Institutionen vielerorts ihre Präventionsmaßnahmen verstärkt haben, zeigen die Ergebnisse des Monitorings 2013, die heute im Rahmen der Bilanzpressekonferenz erstmals öffentlich vorgestellt wurden, dass oft nur Einzelaktivitäten bestehen, umfassende Schutzkonzepte aber noch selten zur Anwendung kommen. Positiv hervorzuheben ist, dass Fort- und Weiterbildungen in der Mehrzahl der befragten Einrichtungen und Institutionen angeboten und Ansprechpersonen häufiger benannt werden.
Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote und Verlängerung strafrechtlicher Verfolgbarkeit von sexuellem Missbrauch
„Im Bereich der Hilfen ist bis heute immer noch zu wenig erreicht worden“, stellte Rörig weiter fest, „es ist sehr ärgerlich, dass es fast zwei Jahre nach Ende des Runden Tisches noch nicht gelungen ist, die Länder und Kommunen für die dringend notwendige Stabilisierung und den Ausbau der Beratungsstellen zu gewinnen. Es ist gut, dass der Bund den Fonds sexueller Missbrauch mit 50 Mio. € auf den Weg gebracht hat. Dies war ein wichtiges Signal für Betroffene. Ebenso notwendig ist nun, alle Länder verbindlich für den familiären Fonds zu gewinnen und die ergänzenden Hilfen auch für Betroffene aus dem institutionellen Bereich auf den Weg zu bringen.“ Eine weitere Forderung von Betroffenen und Fachwelt betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit bei Missbrauch. Laut Rörig sollte der Beginn der strafrechtlichen Verjährungsfrist nicht vor dem 30. Lebensjahr der von Missbrauch Betroffenen beginnen.
„Wir werden das Thema so schnell nicht loswerden“ so Rörig „alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte sind in den kommenden Monaten und Jahren gefordert, dem Thema Missbrauch einen höheren Stellenwert beizumessen. Viele Bundesparteien haben in ihren Wahlprogrammen zum Ausdruck gebracht, dass sie der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der kommenden Regierungsperiode eine hohe politische Bedeutung einräumen möchten. Das stimmt vorsichtig optimistisch.“
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Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.08.2013
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