Kinderschutz
UBSKM: In Deutschland fehlen Therapieangebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April 2018 mahnt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, dass es bei der Versorgung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs noch immer viele Defizite gebe. Er fordert zusätzliche Therapie- und Versorgungsangebote, damit sexuelle Gewalt früher erkannt und Minderjährige und Erwachsene, die Missbrauch in ihrer Kindheit und Jugend erlitten haben, zeitnahe und passgenaue Hilfen erhalten.
05.04.2018
Neuere Untersuchungen von 2016 zeigen: Von über 300 Kindern mit Gefährdungserfahrungen wie sexuellen Kindesmissbrauch wiesen 2/3 eine klinisch relevante Belastung nach ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems; weltweit anerkanntes Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen) auf, aber nur 36% der Kinder hatten eine psychotherapeutische Versorgung erhalten.
Verbesserung der Versorgungsangebote durch Gesundheitspolitik und Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen
Anlässlich des Weltgesundheitstages zum Thema „Flächendeckende Gesundheitsversorgung“ mahnt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, dass es bei der Versorgung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs noch immer viele Defizite gebe. „In Deutschland fehlen Therapieangebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs. Gesundheitspolitik und die Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen müssen die Versorgungsangebote verbessern, damit sexuelle Gewalt früher erkannt und Minderjährige und Erwachsene, die Missbrauch in ihrer Kindheit und Jugend erlitten haben, zeitnahe und passgenaue Hilfen erhalten. Wir benötigen in Deutschland dringend zusätzliche Kassensitze für spezialisierte Therapeutinnen und Therapeuten und spezifische Angebote für komplex traumatisierte Betroffene“, so Rörig. Die Kosten für alternative Therapieformen wie Kreativtherapien würden von der Krankenversicherung bis heute nicht übernommen. Zudem müsse die wertvolle Arbeit der auf sexuelle Gewalt spezialisierten Fachberatungsstellen bundesweit von Ländern und Kommunen finanziell gestärkt werden.
Rörig: „Je früher Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, Hilfe erhalten, desto besser können sie das Erlebte in ihr Leben integrieren und sich gute Lebensperspektiven aufbauen. Viele Betroffene, die keine angemessene Hilfe bekommen, kämpfen nicht nur mit den psychischen und physischen Folgen des Missbrauchs, sondern leiden auch unter schulischen Misserfolgen und Bildungsabbrüchen, häufig auch unter Beziehungsabbrüchen. Sie sind dadurch im späteren Leben oft von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen.
Zur therapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erklärt Prof. Jörg M. Fegert, Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -therapie am Universitätsklinikum Ulm: „Über 60% der psychisch auffälligen und behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland sexuellen Missbrauch erleiden mussten, nehmen keine missbrauchsbezogene therapeutische Hilfe in Anspruch bzw. haben keinen Zugang zu adäquater Therapie. Diese Unterversorgung entspricht nicht dem Anspruch einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Sie ist besonders erschreckend, wenn man berücksichtigt, dass die WHO in ihrem Report zu Misshandlung in Europa feststellt, dass 90% der Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in den Institutionen, auch im Gesundheitswesen, nicht wahrgenommen werden. Wir reden also nur über die Spitze des Eisbergs der schon erkannten Missbrauchsfälle - und selbst da gelingt es uns nicht, eine hinreichende Versorgung sicher zu stellen.“
Alex Stern, Mitglied im Betroffenenrat, einem politischen Fachgremium beim UBSKM, erklärt zur Versorgung Erwachsener, die in der Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlitten haben: „Aufgrund der fehlenden Flexibilität in den Systemen der Gesundheits- und Sozialleistungen kann es für Menschen mit Gewalterfahrung enorm schwer sein, die für sie passende Unterstützung zu erhalten. Wo Leistungen unter den Maximen von Gewinnorientierung oder Wirschaftlichkeit angeboten werden, ist eine Flexibilität von Leistungen kaum möglich. Inadäquate Leistungen können für Betroffene einen vermeidbaren, massiven Verlust an Lebensqualität bedeuten. Lebensqualität – und manchmal auch das Leben. Betroffene, die Unterstützung brauchen, müssen sie individuell und selbstbestimmt wählen können. Fehlende oder unpassende Unterstützung im Umgang mit Gewaltfolgen kann zum Verlust gesellschaftlicher Teilhabe und Fremdbestimmung führen. Im Zusammenhang mit der Chance zur Teilhabe ist es auch notwendig, dass die Versorgungsämter schnellstmöglich die Versorgungsmedizin-Verordnung anpassen: Viele Betroffene sind sozial angepasst. Versorgungsämter müssen künftig berücksichtigen, dass Traumafolgestörungen auch andere Aspekte des Lebens beeinträchtigen können."
Überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG)
Rörig fordert von der neuen Bundesregierung noch im Jahr 2018 die schnelle Umsetzung der seit Jahren überfälligen Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Die Große Koalition müsse jetzt mit einer umfassenden OEG-Reform unter Beweis stellen, dass sie die Belange von Missbrauchsopfern ernst nehme. Darüber hinaus müssten die Missstände beim sog. Ergänzenden Hilfesystem (EHS), für das das Bundesfamilienministerium Verantwortung trägt, umgehend beseitigt werden. Die Bearbeitungszeit für diese wichtigen Hilfen, die nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ in 2011 Betroffenen schnell und unbürokratisch gewährt werden sollten, dauere aktuell bis zu zwei Jahre. Viele Betroffene seien deshalb enttäuscht und verzweifelt.
Informationsmöglichkeiten
Hilfe und Informationen für Betroffene, Angehörige, Ärzte- und Therapeutenschaft und weitere Interessierte zum Thema sexueller Kindesmissbrauch:
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 05.04.2018
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