Kinderschutz

UBSKM: Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der evangelischen Kirche

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat eine Stellungnahme zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der evangelischen Kirche veröffentlicht. Anlass ist die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 11. - 14. November 2018 in Würzburg. Die Stellungnahme liefert 16 Empfehlungen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung.

07.11.2018

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: „Die evangelische Kirche sollte Verantwortung für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in ihren Einrichtungen übernehmen. Denn die Fälle von Missbrauch in einzelnen Institutionen in ihrer Trägerschaft und durch ihre Amtsträger lassen auf strukturelle Ursachen in der Kirche schließen.“

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sieht die evangelische Kirche in der Pflicht, unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt in ihren Einrichtungen auf den Weg zu bringen. Beim öffentlichen Hearing der Kommission „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018 haben vom sexuellen Missbrauch Betroffene beide Kirchen dazu aufgefordert, sich ihrer Verantwortung aufrichtig zu stellen. Bischöfin Fehrs, Bischof Ackermann und weitere Vertreterinnen und Vertreter beider Kirchen haben zugehört. Dies war eine wichtige Geste!

Nachdem die katholische Kirche im Zuge der Veröffentlichung der von ihr in Auftrag gegebenen MHG-Studie sich öffentlich zu der Studie und zu weiteren Schritten der Aufarbeitung geäußert hat, stellt sich die Frage, welche Schritte die evangelische Kirche gehen wird. Dies geht alle in der Gesellschaft an. Der sexuelle Missbrauch in kirchlichen Institutionen und vor allem dessen Verschweigen und Vertuschen hat die moralische Integrität auch der evangelischen Kirche schwer beschädigt. Nur durch eine Anerkennung der Schuld und die klare Übernahme der Verantwortung und eine konsequente Aufarbeitung kann sie Vertrauen zurückgewinnen.

Die Beschlüsse der Kirchenkonferenz der EKD vom 5. September 2018 zeigen, dass wichtige Organe der evangelischen Kirche verstanden haben, welche Aufgaben für sie anstehen. Die zentralen Forderungen des Hearings und der weiteren Kommissionsarbeit, die an die evangelische Kirche gerichtet sind, sollen diesen Prozess unterstützen.

Empfehlungen der Kommission an die evangelische Kirche

Haltung gegenüber Betroffenen

  • Betroffene sind keine Bittsteller, deren Anliegen von einer Behörde möglichst administrativ-effektiv bearbeitet werden. Sie haben ein Recht auf Empathie, Würde, Anerkennung und Respekt.
  • Betroffene haben vor allem das Recht auf ein transparentes und offenes Verfahren, das nach rechtsstaatlichen Prinzipien abläuft und das heißt vor allem, dass auch über das Disziplinarverfahren hinaus eine kirchenunabhängige juristische und psychosoziale Prozessbegleitung gewährleistet ist, deren Finanzierung den Kirchen obliegt; die Begleitung muss in allen Verfahren uneingeschränkt gewährleistet sein; dass Betroffenen uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt werden muss und dass keine Verschwiegenheit von Betroffenen über Ablauf und Ergebnis des Verfahrens vereinbart oder verfügt werden darf.
  • Nötig sind von der Kirche unabhängige zentrale Anlauf- und Beschwerdestellen für die Anliegen von Betroffenen.
  • Finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Betroffenenvereinigungen.

Unabhängige Aufarbeitung

  • Die Landeskirchen sollen unabhängige Aufarbeitungsprozesse von sich aus vorantreiben. Dafür sollten verbindliche Kriterien entwickelt werden.
  • Der EKD ist zu empfehlen, eine eigene wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die vergleichbar der MHG-Studie, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Institutionen in der Trägerschaft der evangelischen Landeskirchen von 1946 bis in die Gegenwart erfassen soll. Einbezogen werden müssen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakonissen und Diakone.
  • Gelingende Aufarbeitung bedarf unabhängiger Fachleute, denen ein uneingeschränkter Zugang zu Archiven und Akten der Landeskirchen ebenso gewährt werden muss. Dieser sollte sowohl in Aufarbeitungsprozessen der Landeskirchen sowie einer übergreifenden Studie garantiert werden.
  • Betroffene haben sich als ein wichtiger Motor der gesellschaftlichen, aber auch der individuellen Aufarbeitung erwiesen. Die Kirchen haben mit ihnen wichtige Partner und sollten ihre Expertise in Aufarbeitungsprozessen von Anfang an einbeziehen. Betroffene sind in die regelmäßig vorzunehmende Evaluierung laufender Prozesse einzubinden, möglichst sowohl auf EKD-Ebene und innerhalb der Landes- und Gliedkirchen.
  • Die Vernetzung der Betroffenen sollte aktiv gefördert und dafür auch Mittel bereitgestellt werden
  • Die Anhörungen der Kommission zeigen, dass gerade Betroffene innerhalb der evangelischen Kirche Missbrauch bisher nicht angezeigt haben. Um das Ausmaß und die strukturelle Dimension von Missbrauch zu erfassen, braucht es einen gezielten Aufruf, um Betroffene zu erreichen und Geschehenes zu dokumentieren.

Entschädigung und Umgang mit Tätern und Täterinnen

  • Die zu leistenden Entschädigungen brauchen für alle Landeskirchen eine transparente und nachvollziehbare Begründungslogik, sollten nach einheitlichen Kriterien zugesprochen werden und müssen in einem Umfang geleistet werden, der alle notwendigen psychotherapeutischen und rehabilitativen Hilfen abdeckt.
  • Es ist notwendig, auf einzelne Täter und Täterinnen mit allen Mitteln des Strafrechts zu reagieren. Aber auch bereits abgeschlossene interne Disziplinarverfahren bedürfen der externen Überprüfung, um zu beleuchten, ob Verfahren mit der gebührenden Klarheit geführt und angemessene disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen wurden. Berichte von Betroffenen zu den erlebten Verfahren nach erfolgter Anzeige von Missbrauch verweisen auf Strukturen, die täterschützend gewirkt haben. Deshalb ist notwendig, die eigenen institutionellen Strukturen konsequent zu reflektieren und zu verändern, die den Missbrauch zu einem systemischen Problem haben werden lassen.
  • Um Täter und Täterinnen nicht länger zu schützen und stattdessen den Schutz von Kindern zu gewährleisten, bedarf es einer kritischen Prüfung der seelsorgerlichen Praxis, insofern sie Wissen über Taten und beschuldigte Personen geheim hält. Dieser Praxis darf nicht länger mehr Bedeutung beigemessen werden als dem Schutz von Mädchen und Jungen.

Unterstützung betroffener Gemeinden und Einrichtungen

  • Wenn Kirchengemeinden, Internate oder Heime damit konfrontiert werden, dass in ihrem Kontext Missbrauch stattgefunden hat, dann bedarf die notwendige Aufarbeitung eines professionellen Krisenmanagements und einer externen Beratung.
  • Die EKD bräuchte das Amt einer/s offiziellen Beauftragten möglichst im Bischofsrang. Ihr/ihm zugeordnet und von ihr/ihm zu leiten wäre ein Gremium von Missbrauchsbeauftragten der Landeskirchen, das in einem jährlichen Bericht über alle Aktivitäten des Gremiums informiert.

Kooperation mit dem Staat

  • Die EKD sollte für die unabhängige Aufarbeitung in den Landeskirchen mit dem Staat kooperieren und Unterstützung in Anspruch nehmen. Standards und Kriterien der Aufarbeitung sollten gemeinsam verbindlich festgelegt werden.

Die Aufarbeitungskommission ist bereit, mit der Evangelischen Kirche bei der Umsetzung der benannten Empfehlungen zusammenzuarbeiten.

Weiterführende Informationen

Die Stellungnahme „Jetzt Verantwortung übernehmen und eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung ermöglichen: Empfehlungen an die evangelische Kirche“ (PDF, 174 KB) steht auch auf den Seiten der Aufarbeitungskommission zum Download bereit.

Die Aufarbeitungskommission hat ebenso eine Stellungnahme zur MHG-Studie mit kritischen Fragen an die katholische Kirche veröffentlicht. Die MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wurde am 25. September 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der ausführliche Pressebericht sowie die Erklärung der deutschen Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie stehen bei der Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung. 

Weitere Informationen über die Arbeit der Kommission unter 0800 4030040 – anonym und kostenfrei oder  www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 07.11.2018

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