Kinderschutz
terre des hommes und ECPAT kritisieren neues Sexualstrafrecht
Das neue Sexualstrafrecht reicht nicht aus, um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch umfassend zu gewährleisten. Dies erklären das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes und die Kinderrechtsorganisation ECPAT in einer gemeinsamen Stellungnahme anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag.
12.11.2014
Die vorgesehene Erweiterungen des Sexualstrafrechts wie die Verlängerung der Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie die Erhöhung des maximalen Strafmaßes für den Besitz von kinderpornographischen Material seien prinzipiell begrüßenswert, greifen jedoch hinsichtlich des Kindesschutzes zu kurz. Es fehlen zivilrechtliche Maßnahmen, die die Prävention, die Opferhilfe und die Strafverfolgung unterstützen. "Das neue Gesetz wird Kinder nur dann wirksam schützen, wenn eine kostenfreie und kindgerechte Begleitung von sexuell missbrauchten Kindern durch qualifizierte Fachberatungsstellen sichergestellt ist. Das sieht das neue Gesetz nicht ausreichend vor. So wird die Chance vertan, endlich Maßnahmen zum umfassenden Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gesetzlich zu verankern, die die Bundesregierung nach den Richtlinien der Europäischen Union längst auf den Weg gebracht haben müsste", erklärte Tanja Funkenberg, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes.
Eine besondere Gefahr stellt die sprunghaft wachsende sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet dar. "Wie die im letzten Jahr gestartete internationale terre des hommes-Kampagne gegen den Webcam-Kindesmissbrauch zeigt, sind weltweit in jedem Moment rund 750.000 Täter online auf der Suche nach Minderjährigen. Viele dieser Täter kommen aus Europa und auch aus Deutschland. Das neue Sexualstrafrecht muss auch Maßnahmen festlegen, die Kinder besser über ihre Rechte am eigenen Bild informieren und Medienkompetenz vermitteln sowie Eltern zum richtigen Umgang mit Bild- und Videoaufnahmen sensibilisieren", so Tanja Funkenberg.
Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT kritisiert, dass die Hauptänderungen aus dem Fall des SPD-Abgeordneten Edathy resultieren, aber nicht die weitergehenden Maßnahmen wie die Aufstockung qualifizierter Kriminalbeamter zur Aufklärung von Sexualdelikten behandeln.
Quelle: terre des hommes vom 12.11.2014
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