Kinderschutz
Tag gegen Menschenhandel: Paritätischer fordert mehr Unterstützung für Betroffene
Anlässlich des europäischen Tages gegen Menschenhandel am 18. Oktober fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband entschlossene Maßnahmen, um gegen Menschenhandel und Ausbeutung vorzugehen und die Betroffenen besser zu unterstützen. Sichergestellt werden müsse, dass Menschen nicht aus Angst vor Ausweisung oder vor Repressalien der Täter in Sklavereiverhältnissen verblieben.
21.10.2019
Wesentlicher Reformbedarf bestehe, so der Paritätische, vor allem im Bereich des Aufenthalts- und Sozialrechts sowie bei der Entschädigung der Betroffenen. Der Verband fordert zudem den Ausbau von Beratungs- und Hilfestrukturen. Notwendig seien insbesondere auch mehr Aufklärung und Fortbildungsangebote für Mitarbeitende in Justiz, Polizei, Behörden, Beratungsstellen und medizinischen Diensten.
Konsequente politische Schritte nötig
„Menschen als Ware zu handeln, ist kein Phänomen antiker Sklavenmärkte. Noch heute werden weltweit Menschen verkauft und ausgebeutet. Es braucht konsequente politische Schritte, um gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung vorzugehen und ein starkes Beratungs- und Hilfenetz, um den Betroffenen aus ihrer Zwangslage heraus und in der Zeit danach zu helfen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.
Rechte der Betroffenen stärken
Trotz verschiedener Fortschritte, die in den vergangenen Jahren im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel in Deutschland erzielt worden seien, sind aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes weitere Maßnahmen notwendig, um die Rechte der Betroffenen zu stärken. So könne es u.a. nicht angehen, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sie von Menschenhandel betroffen sind, von einer Mitwirkung in Ermittlungs- und Strafverfahren abhängig ist. „Betroffene von Menschenhandel können sich aus vielfältigen Gründen wie Angst, Bedrohung gegen sie oder die Familie im Herkunftsland oder aufgrund des ungewissen Ausgangs des Strafverfahrens gegen eine Aussage in Strafverfahren entscheiden. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sollte nicht davon abhängig gemacht werden“, so Rosenbrock. Sichergestellt werden müsse, dass Menschen nicht aus Angst vor Ausweisung oder vor Repressalien der Täter in Sklavereiverhältnissen verblieben.
Anstrengungen im Bereich Sensibilisierung
Zudem seien größere Anstrengungen im Bereich der Sensibilisierung zum Thema Menschenhandel notwendig. „Nur wenn Mitarbeiter/-innen in Justiz, Polizei, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in Ausländer-, Sozialleistungs- und sonstigen Behörden, Beratungsstellen oder medizinischen Diensten für das Thema Menschenhandel sensibilisiert sind, können potentiell von Menschenhandel Betroffene auch erkannt und an spezialisierte Beratungsstellen verwiesen werden“, so Rosenbrock. Nur wenn von Menschenhandel betroffene Personen auch als solche identifiziert werden, könnten sie zudem ihre Ansprüche, die sich z.B. aus dem Aufenthaltsrecht- und Sozialrecht ergeben, tatsächlich geltend machen. Um den Kenntnisstand zu Menschenhandel in Deutschland zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Stärkung der Betroffenenrechte leisten zu können sowie um ein koordiniertes und kohärentes Vorgehen von Behörden und öffentlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene sicherzustellen, fordert der Paritätische schließlich die Schaffung einer nationalen Berichterstatterstelle sowie einer Koordinierungsstelle zu Menschenhandel in Deutschland. Auch fordert der Verband die Formulierung eines Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel, so wie er bereits in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten existiert.
Die „Positionierung zur Stärkung der Rechte von Menschenhandel Betroffener in Deutschland“ findet sich auf der Webseite des Paritätischen.
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. vom 18.10.2019
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