Kinderschutz

Start von „Schule gegen sexuelle Gewalt“ in Niedersachsen

Im Rahmen eines Fachtages ist in Niedersachsen der Startschuss für die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ gefallen. Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die mehr als 30.000 Schulen in Deutschland Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickeln. In diesem Rahmen forderte Kultusminister Tonne eine „konsequente Umsetzung der Null-Toleranz gegen jede Form von Gewalt“.

17.08.2018

„Wir müssen alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unsere Schulen Orte sind, in denen die Kinder und Jugendlichen sicher und angstfrei aufwachsen können. Die konsequente Umsetzung der Null–Toleranz gegen jede Form von Gewalt sollte dabei immer handlungsleitend sein. Die Themen sexuelle Gewalt bzw. Missbrauch müssen noch stärker in das Bewusstsein aller in Schulen Handelnden gelangen, und wir müssen gemeinsam Handlungsstrategien zur Prävention entwickeln“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne bei der Eröffnung des Fachtages.

Passgenaue Schutzkonzepte – effektive Prävention

Präventions- und Interventionshandeln in pädagogischen Institutionen ist seit 2010 durch die Berichte von Opfern sexueller Übergriffe in Institutionen immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Mit der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ können Schulen einerseits zu Orten werden, an denen betroffene Schülerinnen und Schüler Hilfe finden, und gleichzeitig dafür sorgen, dass Missbrauch in der Schule selbst keinen Raum hat. Kernelement einer effektiven Prävention ist dabei die Erarbeitung eines für die jeweilige Schule passgenauen Schutzkonzeptes vor sexueller Gewalt einerseits und dem Zugang zu verlässlicher Hilfe für Betroffene andererseits.

Kompetente Ansprechpersonen, die Signale erkennen

Auf den Weg gebracht wurde die Initiative vom Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig: „Die Initiative unterstützt Schulen dabei, nicht zum Tatort zu werden, und stärkt Schulen auf dem Weg, Schutzort zu sein, wo Kinder Hilfe und Unterstützung finden. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass statistisch in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie erleiden sexuelle Gewalt meist in der eigenen Familie, bei Freizeitbeschäftigungen, durch Gleichaltrige oder mittels digitaler Medien. Sie brauchen in ihrer Schule kompetente Ansprechpersonen, die ihre Signale erkennen und wissen, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Kinderschutz braucht das verbindliche Engagement aller. Ich danke den Kultusbehörden der Länder, der GEW, dem VBE sowie den Lehrerverbänden und dem Bundeselternrat, dass sie die Initiative ‚Schule gegen sexuelle Gewalt‘ unterstützen. Mein besonderer Dank gilt den Schulen, die sich trotz ihrer vielfältigen Belastungen dafür engagieren, dass der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt bei ihnen zum gelebten Schulalltag wird.“

Bis heute ist das Thema ein großes Tabu

Zum Start von „Schule gegen sexuelle Gewalt“ in Niedersachsen sagte Dorina Kolbe, Mitglied im Betroffenenrat, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten: „Eine Kultur des Hinsehens und des Hinhörens ist heute viel mehr Bestandteil des Lebens und Lernens in der Schule. Als Schülerin und Betroffene sexueller Gewalt in den 70er und 80er Jahren war für mich nicht ersichtlich, wen ich hätte ansprechen können. Ich versuchte einmal, mich einer Sportlehrerin zu offenbaren, allerdings erkannte sie den Hilferuf nicht. Wie auch? Bis heute ist das Thema ein großes Tabu. Dabei gelingt Lernen nur, wenn Schulen angst- und gewaltfreie Orte sind, in denen Kinder Schutz und Hilfe finden. Schulische Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt müssen ein Qualitätsmerkmal für gelebten Kinder- und Jugendschutz werden.“

Wichtige Ergänzung ubestehender Präventivangebote

Kultusminister Tonne begrüßt die Initiative als wichtige Ergänzung und Unterstützung bereits bestehender Präventivangebote: „Die meisten niedersächsischen Schulen haben bereits vielfältige Programme oder Maßnahmen zur Vermittlung von Kinderrechten und zur Gewalt- oder Suchtprävention. Diese Programme und Maßnahmen des Präventionsbereiches sind seit Jahren bewährt. Die daraus resultierenden Ziele und Werte sind heute schon Bestandteil in Leitbildern von Schulen, als auch Thema in den fortzuschreibenden Schulprogrammen. Daran könnte ein Schutzkonzept, das besonders sexuellen Missbrauch in den Blick nimmt, anknüpfen“, so Tonne.

Bildung und Kinderschutz sind verknüpft

Schulen seien für den Schutz vor sexueller Gewalt ein bedeutender Ort, weil nur hier alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können. Zudem seien erfolgreiche Bildung und Kinderschutz untrennbar miteinander verknüpft: „Mädchen und Jungen, die sexuelle oder andere Gewalt erleben, tragen ein hohes Risiko für schulischen Misserfolg. Auch aus diesem Grund gilt es den aktiven Kinderschutz konsequent zu unterstützen, und damit Schulerfolgschancen von Kindern zu verbessern“, so Tonne.

Landesweites Netzwerk zur Opferberatung

In Niedersachsen gibt es seit dem Jahr 2012 als erstem und bisher einzigem Bundesland die unabhängige „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“. Die Anlaufstelle berät sowohl betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern als auch Schulleiterinnen, Schulleiter, Lehrkräfte und die pädagogischen Fachkräfte in Schulen und Kindertagesstätten. „Im Zuge der aktiven Beratungstätigkeit durch die Anlaufstelle hat sich im Zeitraum von nunmehr sechs Jahren ein stabiles landesweites Netzwerk zur Opferberatung mit den vor Ort tätigen Beratungsstellen entwickelt. In diesem Netzwerk wird eine vertrauensvolle interdisziplinäre Zusammenarbeit gepflegt“, so Kultusminister Tonne.

Die „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ ist telefonisch unter 0511-120-7120 oder per E-Mail unter anlaufstelle@mk.niedersachsen.de zu erreichen.

Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.08.2018

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