Kinderschutz
Start der vertraulichen Anhörungen durch die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs"
Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) führen am 27. und 28. September 2016 in Berlin die ersten vertraulichen Anhörungen durch. Angehört werden Betroffene sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend. Die Anhörungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem sicheren und geschützten Rahmen statt.
28.09.2016
Die Anhörungen werden dezentral und bundesweit von den Mitgliedern der Kommission oder von Personen aus dem Anhörungsteam (Anhörungsbeauftragte) durchgeführt. Diese Anhörungsbeauftragten sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vor allem nach ihrer Eignung zum Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt ausgewählt wurden und die Kommission in verschiedenen Regionen unterstützen. Fachberatungsstellen sind vor Ort und bieten bei Bedarf Unterstützung an. Die Termine, der Anhörungen durch die Anhörungsbeauftragten werden individuell vereinbart und finden in der Regel in den Kanzleiräumen statt. Nach den ersten vertraulichen Anhörungen durch die Kommission sind bereits weitere Termine geplant.
Die Aussagen der Betroffenen werden vertraulich behandelt. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der angehörten Personen. Berichte werden zudem nur in pseudonymisierter Form veröffentlicht.
Für die Aufarbeitung sind die Erfahrungen der Betroffenen zentral
Mit ihrer Hilfe kann die Kommission die Gesellschaft über Ausmaß, Art und Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch informieren und diese sensibilisieren. Die Kommission wird regelmäßig in der Öffentlichkeit berichten, ihre Erkenntnisse vorstellen und praktische Handlungsempfehlungen aussprechen. Sie wird darlegen, was Politik und Gesellschaft ändern müssen, damit sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zukünftig verhindert wird.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Aufarbeitungskommission: "Die Geschichten der Betroffenen sind wichtig und tragen dazu bei, dass sich etwas in unserer Gesellschaft verändert. Für viele Betroffene ist das kein leichter Schritt. Er kostet Kraft und verlangt Vertrauen. Wir haben davor großen Respekt. Die vertraulichen Anhörungen sind für uns ein wichtiges Format für die Aufarbeitung. Wir wollen als Kommission für die Betroffenen eine geschützte Umgebung schaffen, die es ihnen auch durch fachliche Begleitung möglich macht, uns ihre Geschichten anzuvertrauen."
Anmeldung zur Anhörung
Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die an einer vertraulichen Anhörung teilnehmen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief bei der Kommission melden: <link https: www.aufarbeitungskommission.de kontakt _blank external-link-new-window zum der>www.aufarbeitungskommission.de/kontakt/
Die erste öffentliche Anhörung "Kindesmissbrauch im familiären Kontext" findet am 31. Januar 2017 in Berlin statt.
- Informationen unter <link http: www.aufarbeitungskommission.de _blank external-link-new-window zur webseite der>www.aufarbeitungskommission.de
- Infotelefon Aufarbeitung: 0800 4030040 (anonym und kostenfrei)
Zum Hintergrund der Kommission
Ende Januar 2016 hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Diese hat den Auftrag, Ausmaß, Art, Ursachen, Konstitutionsbedingungen und Folgen von sexuellem Missbrauch in Institutionen und im familiären Kontext in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu untersuchen und dabei insbesondere einen geeigneten Rahmen zu bieten, um Betroffene anzuhören und somit die Möglichkeit zu schaffen, auch verjährtes Unrecht mitzuteilen. Die Laufzeit der Aufarbeitungskommission endet am 31. März 2019.
Quelle: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 26.09.2016
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