UBSKM-Positionspapier
Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch
Das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch - Bilanz und Ausblick“ skizziert, wie staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von Missbrauch in Deutschland konkret gestaltet werden sollte und welche – auch gesetzlichen – nächsten Schritte dafür notwendig sind. Veröffentlicht wurde das Papier vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.
18.02.2022
Das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch - Bilanz und Ausblick“ sieht vor, insbesondere durch eine Stärkung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die auf Bundesebene bereits wertvolle Arbeit geleistet habe, die institutionelle Aufarbeitung von Kindesmissbrauch durch stärkere staatliche Verantwortungsübernahme zu unterstützen, kritisch zu begleiten und kontrollieren zu können. Im Fokus dürfe dabei nicht nur Aufarbeitung im kirchlichen Bereich stehen, sondern zum Beispiel auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Diskutiert werden müsse auch die dringende Frage nach Strukturen und Konzepten für die Aufarbeitung familiärer sexueller Gewalt und die hier bestehende Verantwortung des Staates.
Rörig erhoffe sich von der Regierungsmehrheit, dass dazu jetzt ein breiter politischer Diskurs in Gang gesetzt werde.
Unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich verankern und mit weiteren Rechten und Pflichten ausstatten
Ein erster Entwurf für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Grundlage sollte noch in der ersten Hälfte 2022 gemeinsam erarbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Spätestens im Jahr 2023 sollte die dann mit erweiterten Kompetenzen und Rechten ausgestattete Aufarbeitungskommission (sie ist aktuell bis Ende 2023 befristet) auch gesetzlich verankert sein.
Das Positionspapier liegt seit gestern den Fraktionsvorsitzenden, dem Bundeskanzleramt und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie Bundestagsausschüssen vor.
Quelle: Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.02.2022
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