Kinderschutz
SPD: Aus Fall Kevin lernen - Amtsvormundschaft auf höchsten 40 Fälle beschränken
Eine Begrenzung der Amtsvormundschaft auf 40 Fälle pro Person hält die SPD-Fraktion für notwendig.
08.07.2010
Berlin: (hib/BOB/HIL) In einem Antrag (17/2411) erinnert die SPD - Franktion an den Fall Kevin, der im Jahr 2006 zu Tode kam. Der zuständige Amtsvormund in Bremen habe zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel (im Bürgerlichen Gesetzbuch verwandter Begriff für minderjährige Personen, die unter Vormundschaft steht) betreut. Er habe wegen des fehlenden persönlichen Kontakt keine Kenntnis von den katastrophalen Verhältnissen gehabt, in denen Kevin gelebt habe. Zudem müsse die Begrenzung der Zahl der Fälle für alle Formen der Vormundschaft gelten, nicht nur für die Amtsvormundschaft. Damit die Neuregelung in der Praxis umgesetzt werden könne und "keine bloße Absichtserklärung“ bleibe, müssten zudem "erhebliche finanzielle Ressourcen“ bereitgestellt werden. Die Zahl der qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter müsse in diesem Bereich "erheblich erhöht“ werden, fordern die Sozialdemokraten.
Zu der angekündigten Reform des Vormundschaftsrechts sei - ähnlich wie im Betreuungsrecht - ein gesetzliches Leitbild für die Tätigkeit des Vormunds geschaffen werden. Die Entwicklung und das Wohl des Mündels sollten stärker in den Vordergrund der Amtsführung des Vormunds gerückt werden. Es solle explizit geregelt werden, dass der Vormund bei seiner Tätigkeit das Wohl und den Willen des Minderjährigen zu beachten habe. Die Interessen des Mündels sollten zudem bei Anordnung und Führung der Vormundschaft stärker berücksichtigt werden. Dies gelte für die Auswahl der Vormunds ebenso für die Führung der Vormundschaft. Das Mündel sollte je nach Stadt seiner Entwicklung bei der Entscheidung der ihn betreffenden Angelegenheit durch den Vormund beteiligt sein.
Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702411.pdf
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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