Kinderschutz

Sozialministerin Aygül Özkan eröffnet Kinderschutzambulanz am MHH-Institut für Rechtsmedizin

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Aygül Özkan hat heute die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eröffnet. Die Rechtsmediziner unterstützen in der Kinderschutzambulanz niedergelassene und klinische Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnose von Kindesmisshandlung und -missbrauch.

26.01.2011

„Niedersachsen kann auf dieses spezialisierte Angebot stolz sein", sagt Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Aygül Özkan. „Auf diese Weise haben Ärzte auch ohne Strafanzeige Zugang zu einer hoch qualifizierten Diagnostik. Damit steigt die Chance, Fälle von Misshandlung oder Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Mit der Kinderschutzambulanz verstärken wir die vielfältigen Landesaktivitäten zum Schutz von Kindern in Niedersachsen."

Die Kinderschutzambulanz umfasst mehrere Bausteine. Unter der Hotline 0511/532 5533 können Ärzte bei Verdachtsfällen die Beratung montags - donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr anfragen. „Besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -missbrauch, sind zielgerichtete Interventionen und prophylaktische Maßnahmen erst möglich, wenn es eine gesicherte Diagnose gibt", erklärt Professor Dr. Michael Klintschar, Direktor des MHH-Instituts für Rechtsmedizin. „Wir stellen unsere Kompetenz und unser Expertenwissen schnell, niederschwellig und unkompliziert bereit", sagt Privatdozentin Dr. Anette Solveig Debertin, Oberärztin am MHH-Institut für Rechtsmedizin und Leiterin des Projekts Kinderschutz - Kinderschutzambulanz. „Unsere Unterstützung zielt darauf ab, zu einer beweissichernden und gerichtsverwertbaren Dokumentation zu kommen." Eine kompetente, schnelle Diagnostik diene bei begründetem Verdacht einer schnellen Gefahrenabwehr, bei nicht bestätigtem Verdacht der Entlastung von fälschlicherweise Beschuldigten.

Wenn nötig, steht das Team der Kinderschutzambulanz auch für eine wohnortnahe Untersuchung zur Verfügung. Darüber hinaus führt das Institut für Rechtsmedizin spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte durch, um die Früherkennung von körperlicher oder sexueller Gewalt an Kindern zu verbessern.

Außerdem können so genannte rechtsmedizinische Tele-Konsile in Anspruch genommen werden. Dabei können unklare Befunde mittels Übermittlung von Fotos, Befunden oder Röntgenbildern durch die behandelnden Ärzte vom Institut für Rechtsmedizin gesichtet und mitbewertet werden. Die sichere Datenübermittlung ist durch die Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) möglich. Das bundesweit einmalige Instrument mit dem Titel „Forensikon" wird KVN-Mitgliedern der Fachrichtungen Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendmedizin unter <link http: www.kvn.de _blank external-link-new-window>www.kvn.de als Online-Dienst angeboten.

Das Land Niedersachsen fördert die Kinderschutzambulanz für drei Jahre mit 285.000 Euro. Projektträger ist die Gesellschaft der Freunde der MHH e.V.

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