Kinderschutz

Sitzung der Innenministerkonferenz berät über eine verstärkte Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

Vom 12. bis 14. Juni findet in Kiel die diesjährige Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern statt. Im Rahmen der Konferenz will sich NRW-Innenminister Herbert Reul dafür einsetzen, dass zukünftig sowohl die Strafandrohung für den sogenannten sexuellen Missbrauch von Kindern als auch die für den Besitz und die Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie zu einem Verbrechenstatbestand wird und damit die Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten auf ein Jahr angehoben wird.

12.06.2019

Die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. begrüßt die Initiative von Minister Reul ausdrücklich und appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, seinen Vorschlag uneingeschränkt zu unterstützen: „Gewalt gegen Kinder muss beim Namen genannt werden. Sie darf weder sprachlich bagatellisiert werden, noch darf die Strafandrohung geringer sein, als bei Delikten gegen Erwachsene oder gar gegen das Eigentum.“

Deutsche Kinderhilfe fordert Nachbesserung der Regelungen

Nur beispielhaft erinnert die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. daran, dass die sexuelle Nötigung eines Erwachsenen ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr darstellt, während die gleiche Handlung gegen ein Kind - als sexueller Missbrauch bezeichnet - lediglich als ein sogenanntes Vergehen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet wird.

Bei den Regelungen zur sogenannten Kinderpornografie ist es ähnlich. Der im Strafgesetzbuch gewählte Begriff Pornografie wird der Tatsache nicht gerecht, dass es sich dabei um schwerste sexuelle Gewalt gegen Kleinkinder und Kinder vor laufender Kamera handelt. Die angedrohte Höchststrafe für den Besitz derartigen Materials beträgt derzeit bis zu drei Jahre Haft. Nur zum Vergleich: Die Strafandrohung für den sogenannten einfachen Diebstahl wie z.B. einen Ladendiebstahl beträgt derzeit bis zu fünf Jahre Haft.

Die aufgezeigten Beispiele machen deutlich, dass es beim strafrechtlichen Schutz unserer Kinder ein krasses Missverhältnis in Relation zum Schutz von Erwachsenen oder gar zum Eigentum in unserem Land gibt, wo schnellstmöglich nachgebessert werden muss.

Speziell zum Thema Kinderpornografie erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.: „Es stimmt mich sehr nachdenklich, wenn ich zur Kenntnis nehmen muss, wie engagiert sich die Mitglieder des Bundesrates für eine - durchaus wünschenswerte - Verschärfung des Strafrechts bei sogenannten Gaffern an Unglücksorten stark gemacht haben. Da stellt sich mir die Frage, warum man sich nicht genauso bei der Bekämpfung des Konsums von sogenannter Kinderpornografie engagiert. Sind unsere Kinder nicht genauso schutzwürdig wie verunglückte hilflose Menschen?“

Quelle: Deutsche Kinderhilfe e.V.

Redaktion: Kerstin Boller

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