Kinderschutz

Sexueller Missbrauch: Kinderschutzbund Schleswig-Holstein warnt vor Aktionismus

Für verständlich, aber zu diesem Zeitpunkt wenig hilfreich hält Irene Johns, Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Kinderschutzbundes, die aktuelle Diskussion über Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch.

15.03.2010

Seit Wochen werde die Debatte beherrscht von Fragen nach mehr Kontrollen und einer Ausdehnung der Strafverfolgungsmöglichkeiten. Johns warnt vor Aktionismus. Man gewinne den Eindruck, die Gesellschaft könne oder wolle das Leid nicht ertragen, das hinter den einst in Institutionen missbrauchten Kindern steht, die heute als Erwachsene über ihre Missbrauchserfahrungen durch Geistliche oder Pädagogen berichten. „Die Hilfe für die Betroffenen und ihre Fragen geraten bei der Debatte in den Hintergrund“, so Johns. Johns unterstützt die Forderung des schleswig-holsteinischen Justizministers Emil Schmalfuß, die Hilfsangebote für Betroffene weiter zu verbessern und sie darin zu stärken, früher Hilfe in Anspruch zu nehmen.

„Wir brauchen auch keine neuen schul- und einrichtungsübergreifenden Angebote, wie sie der Präsident der Kultusministerkonferenz Ludwig Spaenle ins Gespräch gebracht hat“, befindet Johns. Seit mehr als 20 Jahren finden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schleswig-Holstein nach erlittener sexueller Gewalt Rat und Unterstützung in den Kinderschutz-Zentren und den Fachberatungsstellen für Fragen der Gewalt. Auch Fachkräfte aus Institutionen wie Schu-le, Kirche, Verbände - also Lehrer, Erzieher, Betreuer, aber auch Eltern - können sich an diese Stellen wenden, wenn sie die Vermutung haben, dass ein Kind oder Jugendlicher Opfer sexueller Gewalt ist. „Wenn Erwachsene mit Missbrauchserfahrung sich an uns wenden, nennen wir ihnen Beratungsstellen oder Psychotherapeuten vor Ort, die ihnen weiterhelfen können“, berichtet die Vorsitzende des Kinderschutzbund.

Eines zeigt die aktuelle Diskussion allerdings auch sehr deutlich: in vielen Institutionen fehlt nach wie vor ein angemessener Umgang mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs. Um Kindern, Jugendlichen, wie auch Erwachsenen nicht wiederholt großes Leid zuzufügen, brauchen Institutionen klare Verhaltensregeln und ein angemessenes Krisenmanagement, wenn die Vermutung oder Klarheit eines sexuellen Missbrauchs besteht. Auch in diesen Fällen ist Beratung durch die Kinderschutz-Zentren und Fachberatungsstellen möglich.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

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