Kinderschutz
Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Experten sprechen sich gegen strafbewehrte Anzeigenpflicht aus
Heute fand in Berlin die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe I zum Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" statt, die Fragen der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs, rechtspolitische Folgerungen sowie die Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in den Blick nimmt.
20.05.2010
Im Rahmen der Sitzung befassten sich ca. 70 Repräsentanten aus Politik, Kirche und Gesellschaft mit der Stellung des Opfers von sexuellem Missbrauch in Straf- und Ermittlungsverfahren.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläuterte nach der Sitzung, die Arbeitsgruppe habe sich - gerade mit Blick auf die Betroffenen - einmütig dafür ausgesprochen, dass es auch künftig keine strafbewehrte Anzeigenpflicht für Menschen geben soll, die Kenntnis von sexuellem Missbrauch erlangen. "Umso wichtiger erscheint mir die Selbstverpflichtung von betroffenen Institutionen zu sein, entsprechende Informationen möglichst rasch freiwillig an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten", so Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Bundesjustizministerin fuhr fort: "Wir werden in unserer Arbeitsgruppe natürlich auch noch die rechtspolitischen Folgerungen erörtern, die aus den vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfällen gezogen werden müssen. Hierbei werden wir auch über eine mögliche Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen diskutieren, innerhalb derer ein Opfer seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann."
Quelle: Bundesministerium der Justiz
ik
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