Kinderschutz

Senegal ist dem Haager Übereinkommen beigetreten

Das Übereinkommen wird für die Republik Senegal am 1. Dezember 2011 in Kraft treten.

10.10.2011

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die Republik Senegal am 24. August 2011 dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten ist.

Das Gesetz finden Sie <link http: www.gesetze-im-internet.de ad_bag bjnr295010001.html _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Quelle: moses online

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