Kinderschutz

Rheinland-pfälzischer Justizminister bezeichnet Verhinderung und Verfolgung von Pädokriminalität als Kernaufgabe des Staates

"Die effektive und erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung pädokrimineller Straftaten und die Verhinderung der Begehung solcher Taten ist eine der größten und wichtigsten Herausforderungen für den Gesetzgeber und für all diejenigen, die zur Anwendung und Durchsetzung dieser Gesetze berufen sind. Der Schutz der Kinder, die die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind, ist eine Kernaufgabe des Staates", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger bei einer Studientagung der Katholischen Akademie Trier.

22.01.2010

Die Bekämpfung der Pädokriminalität dürfe selbstverständlich nur unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgen. "Gerade bei der Verfolgung so schwerer, die Bevölkerung aufwühlender Straftaten wie des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie muss sich der Rechtsstaat als solcher besonders erweisen und all das tun, was zum Schutz der Kinder unter Beachtung der allgemeinen rechtsstaatlichen Standards und Grundsätze möglich und vertretbar ist", so Bamberger. 

Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe mit ihrer umfassenden Sicherheitsstrategie P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz einen Schwerpunkt ihrer Arbeit im Bereich des Opferschutzes gesetzt. "Das im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Zweite Opferrechtsreformgesetz hat die besonderen Schutz- und Mitwirkungsrechte von minderjährigen Zeuginnen und Zeugen bis zur Altersgrenze von 18 Jahren erweitert. Das waren wichtige Verbesserungen, die wir im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich unterstützt haben", so der Minister. 

Ein zentrales Anliegen müsse es sein, dass in allen Staaten der Welt wirksame gesetzliche Regelungen der Strafbarkeit und der Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie umgesetzt würden. "Der von der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20.11.1989 in Artikel 34 hierzu geforderte Rahmen muss als Mindeststandard weltweit Anwendung finden." 

Bamberger ging in seinem Vortrag auch auf die wachsende Bedeutung des Internets für pädokriminelle Täter ein. "Ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Beispiel für gefährliche, im Vorfeld von Missbrauchstaten einsetzende Handlungen ist das sogenannte 'Grooming'. Darunter versteht man die - zumeist über das Chatten im Internet erfolgende - Kontaktaufnahme pädokrimineller Täter mit Kindern mit dem Ziel, diese später zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs zu treffen. Angesichts der wachsenden Bedeutung des 'Grooming' bin ich für eine Prüfung, ob die gegenwärtigen strafrechtlichen Regelungen zum 'Grooming' ausreichend sind oder ob sich hier der Bedarf für eine Gesetzesänderung ergibt", so Bamberger abschließend. 

Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

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