Kinderschutz
Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung – Anmerkungen des BJK zu aktuellen Diskursen
In seiner aktuellen Stellungnahme fragt das Bundesjugendkuratorium nach Chancen und Grenzen der Prävention und regt an, den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Blick zu nehmen. Für die Querschnittsaufgabe eines gesunden und sicheren Aufwachsens sei eine breite Verantwortungsübernahme nötig, die nicht auf Gesundheitspolitik und Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleibt.
16.03.2017
Die Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt unter dem Titel <link http: bundesjugendkuratorium.de assets pdf press bjk_stellungnahme_praevention.pdf external-link-new-window im pdf-format>"Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen" (pdf, 257 KB) nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.
Chancen und Grenzen der Prävention
Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu neh-men. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden.
Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.
Förderung von Gesundheit und Wohlergehen
Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prä-vention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen jun-ger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschrei-tenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.
Auf der Homepage <link http: bundesjugendkuratorium.de external-link-new-window und stellungnahmen des>www.bundesjugendkuratorium.de finden sich weitere Informationen und die Möglichkeit die Stellungnahmen des BJK zu bestellen.
Hintergrund
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissen-schaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frau-en und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017
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