Kinderschutz
Petition zum Bundeskinderschutzgesetz noch bis 30. August mitzuzeichnen
Im Rahmen einer Petition fordert Herr Klaus Wörsdörfer eine Regelung der personellen Mindestausstattung der Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter.
22.08.2011
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Bundeskinderschutzgesetz die personelle Mindestausstattung der Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter geregelt wird (höchstens 50 Kinder pro Sozialarbeiter/-in analog zum gerade reformierten Vormundschaftsgesetz). Die zusätzlich entstehenden Kosten hat der Bund zu tragen," schreibt Herr Wörsdörfer.
In der Begründung für die<link https: epetitionen.bundestag.de _blank external-link-new-window> Petition heißt es:
"Die Reform des Vormundschaftsrechts hat am 27.5.2011 den Bundesrat passiert. Das Gesetz schreibt vor, dass Vormünder zukünftig bundesweit für nicht mehr als 50 Kinder zuständig sein dürfen. Damit wird vom Gesetzgeber zurecht anerkannt, dass ein Vormund nicht gleichzeitig das Wohl von mehr als 50 Kindern im Auge haben kann.
Derzeit befindet sich auch das Bundeskinderschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Dessen Entwurf regelt bis ins Detail, wie der Kinderschutz verbessert werden soll, macht aber keinerlei Aussagen darüber, wie viel Personal in den Sozialpädagogischen Diensten (ASD bzw. KSD) der Jugendämter dazu mindestens erforderlich ist. Damit steht die Qualität der angestrebten Verbesserungen in Frage, denn ausreichendes und qualifiziertes Personal ist zu deren Umsetzung unabdingbare Voraussetzung.
Sozialarbeiter der Sozialpädagogischen Dienste sollen den gesamten Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung umsetzen, den Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch im Sinne des staatlichen Wächteramtes sicherstellen. Sozialarbeiter arbeiten nach Möglichkeit präventiv, um Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und verhindern in ungezählten Fällen, dass es zu Schädigungen von Kindern kommt. Dabei sind Sozialarbeiter bisher in vielen Jugendämtern für 100 oder mehr Kinder verantwortlich, nicht zuletzt auch in strafrechtlicher Hinsicht. Die Zahl der Sozialarbeiter, die sich in Fällen schwer geschädigter oder zu Tode gekommener Kinder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder vor Gericht verantworten müssen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Seit Jahren weisen Sozialarbeiter in zahlreichen Jugendämtern auf ihre Überlastung hin – meist erfolglos.
Sozialarbeit ist zuallererst Beziehungsarbeit und Sozialarbeiter im ASD/KSD benötigen ebenso wie Vormünder ausreichend Zeit für jedes ihnen anvertraute Kind. Die Verantwortung für die gedeihliche Entwicklung und den Schutz von mehr als 50 Kindern zu tragen, ist für Vormünder wie für Sozialarbeiter gleichermaßen eine nicht erfüllbare Aufgabe.
In der Bundesrepublik sind fast 600 Jugendämter in kommunaler Verantwortung tätig. Diese sind sehr unterschiedlich organisiert und personell ausgestattet. Die Ausstattung richtet sich vorwiegend nach der jeweiligen Kassenlage der Kommunen. Während vergleichsweise reiche Kommunen im allgemeinen über gut ausgestattete Jugendämter verfügen, sind arme Kommunen meist schlechter besetzt, obwohl gerade dort wegen der schlechteren Lebenslagen von Kindern und Eltern mehr präventive Hilfen und damit auch mehr Personal erforderlich wären. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass die Qualität des Kinderschutzes von der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängig ist.
Zur Finanzierung: Wenn der Gesetzgeber bundesweit verbindliche Standards für die Ausgestaltung des Kinderschutzes festlegt, dann muss er konsequenterweise auch für deren gesicherte Finanzierung sorgen und darf die zusätzlichen Kosten nicht auf die Kommunen abladen."
Die Petition kann noch bis zum 30. August 2011 mitgezeichnet werden.
Quelle: Klaus Wörsdörfer
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