Kinderschutz

NRW baut landesweites Zentrum für Kinderschutz im Gesundheitswesen auf

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen fördert den Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums für Kinderschutz im Gesundheitswesen, das an der Uniklinik Köln angesiedelt wird. Ziel des Zentrums ist es, Kompetenzen miteinander zu verzahnen, damit Kindern und Jugendlichen in Notsituationen wirksam geholfen werden kann. Auch die Kooperation mit der Jugendhilfe soll gestärkt werden.

09.04.2019

Minister Karl-Josef Laumann hat in Düsseldorf das landesweite Kompetenzzentrum für Kinderschutz im Gesundheitswesen vorgestellt. Rund zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung in den nächsten drei Jahren für den Aufbau zur Verfügung. Hauptstandort des Kompetenzzentrums ist das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. Projektpartner ist die Abteilung für Kinderschutz der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln.

Kompetenzen miteinander verzahnen und bündeln

Minister Laumann erklärte: „Mit dem Kompetenzzentrum für Kinderschutz im Gesundheitswesen stärken wir den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen deutlich. Auch im Gesundheitswesen brauchen wir die richtigen Strukturen, damit Kindern und Jugendlichen in Notsituationen wirksam geholfen wird. Dafür müssen wir unterschiedliche Kompetenzen miteinander verzahnen und bündeln. Genau das soll am Standort Köln gemeinsam mit der Klinik in Datteln umgesetzt werden. Ärztinnen und Ärzte werden dort eine zentrale Anlaufstelle haben, an die sie sich bei Verdachtsfällen mit offenen Fragen wenden können.“

Aufgaben des Kompetenzzentrums

Das Zentrum übernimmt vielfältige Aufgaben: Es berät und unterstützt die Akteure im Gesundheitswesen bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung in allen Fragen der Diagnostik, der Sicherung von Befunden sowie der Handlungs- und Rechtssicherheit. Darüber hinaus organisiert es lokale Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltungen. „Die vorhandene rechts- und kindermedizinische Expertise an beiden Standorten sowie die bereits bestehenden und auszubauenden Kooperationen mit Kinderkliniken, Gesundheitsämtern sowie den unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen im ambulanten Bereich bilden die besten Voraussetzungen für den Erfolg des Zentrums“, sagt Frau Dr. med. Sibylle Banaschak, leitende Oberärztin des Instituts für Rechtsmedizin in Köln und künftige Leiterin des Zentrums. „Wir werden ab sofort mit dem Aufbau des Zentrums für Kinderschutz im Gesundheitswesen starten. Beratungen der Akteure werden voraussichtlich schon ab Mai dieses Jahres möglich sein“, so Dr. med. Tanja Brüning, verantwortliche Ärztin der Kinderschutzambulanz der Vestischen Kinder- und Jugendklinik in Datteln.

Kooperation mit der Jugendhilfe stärken

Trotz rechtlicher Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz treten bei Beteiligten im Gesundheitswesen in der Praxis oftmals offene Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der bestehenden Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten auf. Diese beziehen sich beispielsweise auf Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht oder der gerichtsfesten Bestätigung und Sicherung von Befunden. Zudem können mangelnde Erfahrung im Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie fehlende Kenntnis der Strukturen und der im Kinderschutz tätigen Akteure hinzukommen. Genau hier setzt das neue Kompetenzzentrum an. Ziel ist, den Beitrag des Gesundheitswesens zum Kinderschutz zu stärken und auch die Kooperation mit der Jugendhilfe zu befördern.

Unterstützung für die Kinderschutzambulanzen

Parallel dazu unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Kinderschutzambulanzen. Diese leisten in den Regionen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung geworden sind. Mit einem Gesamtvolumen von rund 330.000 Euro werden in diesem Jahr 13 Kinderschutzambulanzen durch die anteilige Übernahme von Personalkosten gefördert.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2017 in Nordrhein-Westfalen 2.872 Kinder und 6.365 Jugendliche Opfer einer Gewalttat. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes IT.NRW haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen in knapp 39.500 Fällen im Rahmen ihres Schutzauftrags eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen.

Quelle: Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2019

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