Kinderschutz

Missbrauchsdebatte: Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin fordert zu gemeinsamem Handeln auf

"Seit mehreren Wochen vergeht kein Tag, an dem nicht über Missbrauchsfälle in kirchlichen, in weltlichen und in pädagogischen Einrichtungen berichtet wird", konstatierte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Kuder betroffen im Rahmen der 95. Sitzung des Landesparlamentes.

30.04.2010

"Eine über Jahrzehnte bestehende Mauer des Schweigens ist durchbrochen worden. Die Bausteine dieser Mauer waren Furcht, Scham, Hilf- und Sprachlosigkeit. Diese Opfer dürfen wir nicht allein lassen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Missbrauch von Kindern dauerhaft und effektiv zu unterbinden. Missbrauch ist eine der schrecklichsten Taten, die Kindern angetan werden können. Dies vor allem deshalb, weil Kinder seelisch tief verletzt werden. Das sind Narben, die ein Leben lang bleiben. Da ist Aufarbeitung notwendig."

Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag mit der Einrichtung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch unter dem Vorsitz der Ministerinnen für Familie, Justiz und Forschung ein wichtiges Signal gesetzt. Die von der Bundesjustizministerin geleitete Arbeitsgruppe befasst sich mit den schwierigen Fragen der Entschädigung und Verjährung. Mecklenburg-Vorpommern wird sich dafür einsetzten, dass auch die Fälle von sexuellem Missbrauch und Gewalt in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR mit auf den Runden Tisch kommen. 

"Wichtig ist", fordert Justizministerin Kuder, "das Thema Missbrauch in den ehemaligen DDR-Heimen nicht isoliert in den Ost-Ländern, sondern bundesweit zu diskutieren. Jedes Opfer hat das gleiche Recht auf Anhörung. Es gilt, die in den Kinderheimen und Jugendwerkhöfen erfolgten Missbrauchshandlungen aufzuklären und aufzuarbeiten."

Neben der Klärung strafrechtlicher Konsequenzen und Fragen der Entschädigung heißt Verantwortung ganz klar, den Opfern Gehör zu schenken, einen Ansprechpartner und eine Vertrauensperson an die Seite zu stellen.

Justizministerin Kuder: "Als Kinder und Jugendliche haben die Opfer diese leider nicht gefunden. Deshalb habe ich Anfang dieser Woche eine zentrale Anlaufstelle für Missbrauchsopfer staatlicher Einrichtungen für den Bereich Mecklenburg-Vorpommern bei der Opferhilfe in Rostock (siehe Information) eingerichtet. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Aufarbeitung. An die Opferhilfe in Rostock haben sich bereits seit Dienstag 12 Opfer gewandt. Ich freue mich, dass das Angebot so schnell angenommen wird." 

"Jetzt gilt es, Kinder und Jugendliche durch konsequentes Handeln zukünftig vor Missbrauch zu schützen", fordert Ministerin Kuder. "Für die Zukunft geht es aber nicht nur allein um Missbrauch in Einrichtungen, sondern auch um Missbrauch in den Familien. Denn gerade innerhalb der Familie passiert Missbrauch leider immer noch am häufigsten. Hier sind wir alle gemeinsam gefragt und gefordert, den richtigen Weg zu finden. Dieser Herausforderung stelle ich mich mit ganzer Kraft!" 

Information: 

- Die Opferhilfe Rostock - "Hilfe für Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern" e.V. ist zu erreichen in der Schröderstraße 22

Telefon: 0381/490 74 -60/-61

Fax: 0381/490 74 - 62

E-Mail: <link mail window for sending>info@opferhilfe-mv.de

- Ehemalige DDR-Heimkinder können bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen Opferentschädigung beanspruchen. Nicht nur die Unterbringung in sogenannten Jugendwerkhöfen, die einen Strafcharakter hatten, sondern auch die zwangsweise Unterbringung in sonstigen Kinderheimen der DDR sind rehabilitierungsfähig. Voraussetzung ist, dass die erlittene Freiheitsentziehung mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. Insbesondere, weil die angeordneten Rechtsfolgen in groben Missverhältnis zu dem Anlass für die Freiheitsentziehung stehen. 

- Voraussetzung für eine Entschädigung ist zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung. Für die Entscheidung über den Rehabilitierungsantrag ist das Landgericht zuständig, in dessen ehemaligem Gerichtsbezirk die freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wurde.

- Betroffene können dort einen Antrag auf Rehabilitierung bis zum 31.12.2011 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.

- In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Gerichte für die Rehabilitierung zuständig:

o Landgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 15-18 in 17033 Neubrandenburg

o Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15-20 in 18055 Rostock

o Landgericht Schwerin, Demmlerplatz 14 in 19053 Schwerin.

- Nach der erfolgten strafrechtlichen Rehabilitierung können Folgeansprüche, die sich aus der gerichtlich festgelegten Rehabilitierung ergeben, wie Kapitalentschädigung oder Opferrente bei dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Puschkinstraße 19 - 21 in 19055 Schwerin geltend gemacht werden.

- Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten Opfer durch

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Behördenleiterin: Marita Pagels-Heineking 

Jägerweg 2

19053 Schwerin

Telefon: 0385 734006

Fax: 0385 734007

E-Mail: <link mail window for sending>post@lstu.mv-regierung.de

Mehr Informationen unter: http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/drucksachen/5_Wahlperiode/D05-3000/Drs05-3386.pdf?&ctrl=fromSearch&search=5/3386&

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

ik

 

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