Kinderschutz

Missbrauchsbeauftragter Rörig: "Grünes Licht des Bundestages ist wegweisend für die Aufarbeitung von Missbrauch!"

Im Januar 2016 startet eine Unabhängige Aufarbeitungskommission von sexuellem Missbrauch. Ziel ist es Strukturen, die Missbrauch zulassen, zu dokumentieren und zu analysieren.

03.02.2015

Statement des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, anlässlich der Beratung im Deutschen Bundestag zur Sicherstellung der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Deutschland am 30.01.2011:

Röhrig: "Es ist ein sehr wichtiger Schritt, dass der Deutsche Bundestag heute grünes Licht für eine Unabhängige Aufarbeitungskommission von sexuellem Missbrauch auf Bundesebene gegeben hat. Mit dieser wegweisenden Entscheidung übernimmt das Parlament Verantwortung und reagiert drei Jahre nach Ende des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" auf eine zentrale Forderung vieler Betroffener.

Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs durfte in Deutschland nicht länger allein in der Verantwortung von Betroffenen, Institutionen oder Medien verbleiben. Es ist dringend an der Zeit, dass die Strukturen, die Missbrauch bis heute in Familien, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen oder durch digitale Medien zulassen, durch eine Kommission auf Bundesebene aufgedeckt, dokumentiert und analysiert werden. Dimension und Ausmaß von Missbrauch müssen fest in unserem Bewusstsein verankert werden. Ich wünsche mir, dass von der künftigen Kommission besondere Aufmerksamkeit auf die Anhörung von Betroffenen und damit auf die Anerkennung ihres erlittenen Leids gelegt wird. Ziel muss es auch sein, eine breite politische und gesellschaftliche Debatte anzustoßen und aufrechtzuerhalten, Fehler der Vergangenheit zu benennen und somit zum verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt beizutragen.

Ich werde die kommenden Monate intensiv nutzen, die Konzeption für die künftige Arbeit der Unabhängigen Kommission weiter voranzutreiben, um die Voraussetzungen für einen guten Start im Januar 2016 sicherzustellen. Dafür müssen jetzt schnell die notwendigen finanziellen Mittel in den Entwurf des Bundeshaushalts 2016 eingestellt und die organisatorischen Fragen mit der Bundesregierung geklärt werden."

Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung vom 30.01.2015

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