Kinderschutz

Mehr Geld für Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg

Das Sozialministerium hat die Förderung für die 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg deutlich erhöht und schafft mit einer neuen Verwaltungsvorschrift jetzt auch den formalen Rahmen, damit die Gelder zielgenau auf die Einrichtungen verteilt werden können.

30.04.2013

„Wir wollen Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wirkungsvoll bekämpfen und sicherstellen, dass die Betroffenen die notwendige Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um mit ihrer Situation fertig zu werden“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart. Frauen- und Kinderschutzhäuser seien im System der Hilfeeinrichtungen von zentraler Bedeutung. „Ich freue mich deshalb, dass wir die Landesförderung in diesem Jahr um 400.000 Euro auf rund 1 Millionen Euro und im kommenden Jahr um 500.000 Euro auf rund 1,1 Millionen Euro anheben konnten“, so Ministerin Altpeter. Sie dankte den beiden Regierungsfraktionen für die Möglichkeit, die Mittel zu erhöhen.

Seit 1999 haben fast 53.000 Frauen und Kinder in Baden-Württemberg Aufnahme in einem Frauen- und Kindeschutzhaus gefunden. Für die Finanzierung von Unterkunft und Betreuung sind die Kommunen zuständig. Das Land stellt zusätzliche Mittel bereit, mit denen darüber hinaus zusätzliche Aufgaben und Investitionen in den Frauen- und Kinderschutzhäuser finanziert werden können, sagte Ministerin Altpeter. Dazu gehören Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen, Sanierungen, Erhaltungsmaßnahmen und Einrichtungsausstattungen ebenso wie Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und die Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen. Die Fördermittel müssen von den Einrichtungen beantragt werden. Die Gewährung der Zuwendungen regelt die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums, die am 1. April 2013 in Kraft getreten ist. Sie bündelt mehrere bis dato geltende Richtlinien und Regelungen und setzt eine Vereinbarung der Koalitionsvereinbarung um.

Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser

Angesichts der nach wie vor bundeseinheitlich nicht geregelten Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser appellierte Altpeter erneut an die Bundesregierung, hier endlich aktiv zu werden. „Die jetzigen Finanzierungsregelungen sind unzureichend“, bedauerte die Ministerin. Es könne nicht sein, dass Frauen und Kindern notwendige Hilfen wegen Unklarheiten im Leistungsrecht erschwert werden.

Die Landesregierung habe das ihre getan, um die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser zu verbessern, so die Ministerin. „Das zusätzliche Geld, das wir den Frauen- und Kinderschutzhäusern in diesem und im kommenden Jahr zur Verfügung stellen, kommt direkt bei den von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern an“, betonte Altpeter.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 29.04.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top