Kinderschutz

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerium präsentiert Hinweisblatt zum "Erweiterten Führungszeugnis"

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) appelliert an Arbeitgeber und Vereine im kinder- und jugendnahen Bereich: "Machen Sie zum Schutz unserer Kinder von der neuen gesetzlichen Möglichkeit des erweiterten Führungszeugnisses Gebrauch!"

06.07.2010

Seit dem 1. Mai 2010 ist das fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden seit dem 1. Mai 2010 sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Mit dem Hinweisblatt soll darauf hingewirkt werden, dass die von der neuen gesetzlichen Möglichkeit betroffenen Arbeitgeber - wie Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen, Kindergärten oder Sportvereine - zum Schutz der Kinder nun auch davon Gebrauch machen."

Da teilweise bei denjenigen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangen können, eine gewissen Unsicherheit für die Verfahrensweise besteht, soll das Hinweisblatt eine "Hilfe" zur Beantwortung folgender Fragen sein:

* Was ist anders beim erweiterten Führungszeugnis?

* Wann kann das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden?

* Wer kann das erweiterte Führungszeugnis verlangen?

* Wie kann das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden?

Justizministerin Kuder appelliert: "Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden. Machen Sie also zum Schutz unserer Kinder von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch!"

Das Hinweisblatt wurde bereits in einer Auflage von 10.000 Exemplaren an Arbeitgeber und Vereine - wie Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, Arbeiterwohlfahrtsverbände, Caritasverband, Diakonie, Deutschem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Städte und Landkreise - versandt.

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

ik

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