Kinderschutz
M-V: Kinderschutz ist eines der wichtigsten Themen der Landesregierung
Sozialministerin Stefanie Drese betonte in der Landtagsdebatte am 27. April die hohe Bedeutung des Themas Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung fördert zahlreiche Kinderschutz-Maßnahmen. Zudem verwies die Ministerin auf eine Vielzahl von verbindlichen Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes.
02.05.2018
Netzwerke ausbauen, Kooperationen verstetigen
„Das Bündnis und das Landesprogramm Kinderschutz, das Landesprogramm Familienhebammen, das Netzwerk Frühe Hilfen, die landesweite Kinderschutzhotline oder das Kinder- und Jugendtelefon (DKSB MV) sind zentrale Bausteine. Und mit der seit 2016 durchgeführten Aktionswoche Kinderschutz möchten wir dazu beitragen, Netzwerke auszubauen, Kooperationen zu verstetigen und die Arbeit im Kinderschutz stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken“, verdeutlichte Drese die durch das Sozialministerium erweiterten Elemente im Kinder- und Jugendschutz.
Die Ministerin stellte in ihrer Rede die Kinderschutzwoche in den Fokus, die bereits zum dritten Mal stattfindet.
Kinderschutzwoche
Diesjähriger Partner ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Vom 21. bis 27. September stehen dort vielfältige Veranstaltungen auf dem Programm, die sich schwerpunktmäßig um das Thema der fachübergreifenden Vernetzung im Kinderschutz drehen. Der Startschuss fällt mit der Kinder- und Jugendschutzkonferenz am 21. September, die in diesem Jahr in Neubrandenburg ausgerichtet wird.
Drese hob zudem hervor, dass die Schutzgedanken vor körperlichen und seelischen Übergriffen im besonderen Maße gelten, wenn Kinder und Jugendliche nicht in der Obhut ihrer Eltern sind. Sobald Kinder und Jugendliche Aktivitäten außerhalb ihres elterlichen Schutzraumes unternehmen, sind andere, dafür beauftragte Personenkreise für ihr Wohlergehen verantwortlich.
„So verhält es sich auch auf Kinder- und Jugendreisen. Hier stehen Betreuerinnen und Betreuer, oftmals ausgebildete Sozialpädagogen oder befähigte Jugendbetreuerinnen und -betreuer für das Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Während für den Kinderschutz auch auf Kinder- und Jugendreisen die Handlungsleitlinien des Landesprogramms Kinderschutz gelten, sind für Jugendliche vor allem die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes als Bundesgesetz maßgeblich“, verdeutlichte Drese im Landtag.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern 27.04.2018
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