Kinderschutz

Leutheusser-Schnarrenberger: Aus für Netzsperren beeinflusst EU-Diskussion

Die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für gesetzgeberische Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ sehen die Aufhebung des Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) und damit eine Abkehr von den ursprünglich vereinbarten Netzsperren vor. Kinderpornographische Inhalte werden auch weiterhin auf der Grundlage des geltenden Rechts gelöscht.

14.04.2011

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen war noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung wurde vereinbart, das 2010 in Kraft getretene Gesetz im Hinblick auf die darin vorgesehenen Internetsperren zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und die Erfolge bei der Löschung kinderpornographischer Inhalte zu evaluieren.

"Vernunft setzt sich durch", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten. Das Bundeskabinett habe die endgültige Absage an die Einrichtung einer Sperrinfrastruktur beschlossen. "Die Entscheidung gegen Sperren und für ein konsequentes Löschen setzt auf das richtige und effektive Mittel gegen kinderpornographische Inhalte im Internet", so die Bundesjustizministerin.

Die intensivierte Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Beschwerde-Hotlines der Internetwirtschaft habe zu erfreulichen Ergebnissen beim Löschen von kinderpornographischen Darstellungen geführt. Diese Löscherfolge belegten, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig sei, sagte Leutheusser-Schnarrenberger .

Nach Auffassung der Ministerin beeinflusst die deutsche Entscheidung auch die Diskussion innerhalb der Europäischen Union. Ein informelles Meinungsbild im Justiz-Rat habe am vergangenen Dienstag gezeigt, dass der deutsche Weg mit dem Modell Löschen statt Sperren auf wachsende Zustimmung stoße.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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