Kinderschutz

Leitlinien der katholischen Kirche: Bundesjustizministerin kündigt Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden an

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erkennt in den heute vorgestellten überarbeiteten Leitlinien der katholischen Kirche für den Umgang mit sexueller Gewalt das grundsätzliche Bemühen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen: "Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeigt, dass die katholische Kirche unabhängig vom Ansehen der Institution eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebt. Die bisherige Arbeit des Runden Tisches hat hier Früchte getragen", so Leutheusser-Schnarrenberger.

31.08.2010

Nicht ganz deutlich werde, wie in innerkirchlichen Institutionen künftig mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspricht. Außerdem bleibe unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu behindern.

"Der Runde Tisch der Bundesregierung wird Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden vorschlagen, die als Handlungsempfehlung für alle betroffenen Institutionen gedacht sind. Sie sollen Orientierung und Hilfestellungen für den Umgang mit Verdachtsfällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen geben. Als generelle Handlungsmaxime gilt der Grundsatz der unverzüglichen Information der Strafverfolgungsbehörde über die Verdachtsfälle. Ausnahmen sind nur in einem sehr begrenzten Umfang vorgesehen, um Vertuschungen künftig zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren", führte die Bundesjustizministerin aus.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

 

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