Kinderschutz

Kultusministerkonferenz setzt Handlungsstrategie gegen sexuellen Missbrauch fest

Das Präsidium der Kultusministerkonferenz hat gestern über die Handlungsstrategie entschieden, um sexuellen Missbrauch in Schulen und in Internaten zu verhindern.

12.03.2010

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle (Bayern) erklärte dazu:

1. Die Kultusministerkonferenz setzt auf die rückhaltlose Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs und Gewaltanwendung gegen Kinder und Jugendliche in Schulen und Internaten. Für uns gibt es hier ,Null Toleranz` gegenüber Tätern. Das Vertrauen in die Schule als geschützter Ort für unsere jungen Menschen darf nicht erschüttert werden.

2. Deshalb setzt die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe zu „Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Fällen von Missbrauch und Gewaltanwendung“ ein. Diese wird die notwendigen Maßnahmen weiter- und gegebenenfalls neu entwickeln, wie mit Blick auf die Zukunft solche Straftaten an unseren Kindern verhindert werden können.

3. Die Kultusministerkonferenz kann dabei als Arbeitsgrundlage auf wesentliche Teile einer „Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen“ aus dem Jahr 2009 zurückgreifen. Diese unterstützt Fachkräfte und Lehrkräfte vor Ort vor allem dabei, frühzeitig Symptome zu erkennen und entsprechend auf Verdachtsfälle zu reagieren.

4. Die Kultusministerkonferenz wird die in den einzelnen Ländern getroffenen Maßnahmen zusammenführen, um Empfehlungen für ein länderübergreifend wirksames Handeln zu erarbeiten. Auch geeignete Präventionsstrategien sollen dabei in die Betrachtung einbezogen werden.

5. Es ist selbstverständlich, dass sich die Kultusministerkonferenz in ihrer Verantwortung für Bildungsfragen an Initiativen des Bundes, etwa an Runden Tischen, beteiligt.

Die Arbeitsgruppe wird in der kommenden Woche konstituiert werden.

„Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden, unsere Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen bestmöglich vor Missbrauch und Gewalt zu schützen“, so Minister Spaenle abschließend. „Allerdings ist in diesem Zusammenhang mit pauschalen Schuldzuweisungen gegenüber privaten oder kirchlichen Schulträgern nicht gedient.“

Quelle: Kultusministerkonferenz

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