Kinderschutz

Kooperation zur Stärkung des Kinderschutzes in Hamburg

Kinder suchtkranker Menschen sind besonders schutzbedürftig, denn sie sind speziellen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Deshalb werden substituierende Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiter/-innen von Suchtberatungsstellen und Jugendämtern in Hamburg künftig gemeinsam besonderes Augenmerk auf Kinder von Substitutionspatienten legen und alle relevanten Informationen über die Familien austauschen.

22.08.2012

Hierzu sollen sie regelmäßig von der Schweigepflicht entbunden werden. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Regeln für die Zusammenarbeit und die Unterstützung der Familien werde jetzt von der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, den Trägern der Suchthilfe, den Bezirksämtern und den zuständigen Behörden unterzeichnet.

Die Kooperationsvereinbarung finden Sie <link http: www.hamburg.de pressearchiv-fhh _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Die CDU Bürgerschaftsfraktion in Hamburg fordert über diese Vereinbarung hinaus, dass die Entbindung von der Schweigepflicht Voraussetzung für eine Substitutionsbehandlung heroinabhängiger Eltern wird. Zudem will sie die Take-Home-Vergabe an substituierte Eltern grundsätzlich ausschließen, wenn minderjährige Kinder im Haushalt der Eltern leben.

Quelle: Newsletter DHS

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