Kinderschutz

Kompromissvorschlag zum Bundeskinderschutzgesetz erarbeitet

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November dieses Jahres dem Regierungsentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes die Zustimmung verweigert hatte, ist am 30. November durch Bundesfamilienministerin Schröder der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern angerufen worden. Dieser befasst sich morgen mit einem jüngst erarbeiteten Kompromissvorschlag.

13.12.2011

Gestern Abend haben Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig mit Vertreterinnen und Vertretern Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Lösungsvorschlag entwickelt, der heute dem Vermittlungsausschuss übermittelt wird.

"Mit dieser Einigung haben wir den Weg für die dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz frei gemacht. Der Bund hat seine Zusage, die Finanzierung dauerhaft auf sichere Grundlagen zu stellen, gestern Abend noch einmal bekräftigt und mit Zahlen unterlegt. Wir haben mit dem jetzigen Kompromiss zum Kinderschutzgesetz etwas zustande gebracht, was in der letzten Legislaturperiode noch an der Vielstimmigkeit unter den Parteien im Bund und in den Ländern krachend gescheitert war. Ich bin dankbar, dass wir alle uns auf den Kern unseres Anliegens besonnen haben, nämlich Kindern zu helfen, damit sie nicht zu Opfern von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Missbrauch und Gewalt werden", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es würde mich sehr freuen, wenn der Vermittlungsausschuss morgen unseren Vorschlägen folgen würde. Dann kann das Gesetz pünktlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten."

Der Bund hat sich bereit erklärt, die Bundesinitiative "Familienhebammen" auf die Unterstützung von Netzwerken Früher Hilfen zu erweitern. Zudem hat der Bund verbindlich zugesagt, sein finanzielles Engagement im Bereich "Frühe Hilfen" und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern auch nach Ablauf des Modellprogramms über 2015 hinaus dauerhaft fortzuführen. Auch die dafür bereit gestellten Mittel des Bundes wurden deutlich erhöht. So wird der Bund für die Bundesinitiative die bereits für die Jahre 2012 bis 2015 vorgesehenen Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 45 Millionen Euro und ab dem Jahr 2014 dauerhaft auf 51 Millionen Euro jährlich erhöhen. Damit trägt der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Gesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen.

Auch bei der Qualitätsentwicklung haben sich Bund und Länder auf eine einvernehmliche Lösung verständigt. Der Kompromissvorschlag stellt eine zügige Umsetzung von fachlichen Standards sicher, weil er auf der einen Seite dem Anliegen der Länder entsprechend ein unbürokratischeres Verfahren ermöglicht. Auf der anderen Seite setzt die Lösung aber auch vollumfänglich die Ziele des Bundes und des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" um. Denn die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards wird sich im gesamten Leistungsspektrum freier Träger unabhängig von der Finanzierungsform steigern.

"Es war richtig, dass die Länder den ersten Entwurf zum Kinderschutzgesetz der Bundesregierung gestoppt und Nachbesserungen gefordert haben", sagte Sozialministerin heute. Es sei den Ländern nie um die Verhinderung des Kinderschutzgesetzes gegangen, sondern um spürbare Verbesserungen, mit dem jetzt gefundenen Verhandlungsergebnis verdiene das Kinderschutzgesetz auch seinen Namen, so Schwesig.

"Mir ist es wichtig, dass das Bundeskinderschutzgesetz umgesetzt wird und seine Verbesserungen auch tatsächlich bei den Kindern und Familien ankommen", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Für einen besseren Schutz unserer Kinder sind wir an die Grenzen unserer Möglichkeiten gegangen und übernehmen den überwiegenden Teil der Kosten des Gesetzes."

Auch Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan begrüßte die heute erzielte Einigung. „Das Gesetz bringt Prävention und Intervention voran und stärkt alle, die sich für das Wohlergehen von Kindern in unserer Gesellschaft engagieren", sagt Özkan. Als besonderen Erfolg wertet Niedersachsens Sozialministerin die Bundesinitiative Familienhebammen, die den Aus- und Aufbau der Arbeit von Familienhebammen stärken soll.

Der Familienbund der Katholiken hat die Einigung von Bund und Ländern über ein neues Kindeschutzgesetz begrüßt. „Es ist eine gute Nachricht für Familien und Kinder, dass Bund und Länder dieses wichtige Gesetz nicht an der Finanzierung scheitern lassen. Familien mit Unterstützungsbedarf brauchen vor allem verlässliche und kontinuierliche Hilfen“, sagte Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken. Familienhebammen und Frühe Hilfen seinen wirkungsvolle Instrumente der Prävention. Mit der Zusage ihrer langfristigen Finanzierung werde auch eine Forderung des Familienbundes umgesetzt.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) begrüßte den erzielten Kompromiss zum Bundeskinderschutzgesetz. „Es ist gut, dass die Mittel für die Familienhebammen zu Mitteln für Frühe Hilfen erweitert und dauerhaft aufgestockt werden. Da sie den Kommunen unbefristet zur Verfügung gestellt werden, haben die Kommunen die Freiheit, die Mittel passgenau für die Bedürfnisse der Familien einzusetzen. Es hat sich gelohnt, dass der Bundesrat hier nachverhandelt hat“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. Nun könne das Gesetz wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Weiterhin erforderlich seien noch Änderungen im Gesundheitsrecht die im neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht berücksichtigt wurden. Kinderschutz sei nicht nur Sache der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch des Gesundheitswesens. „Das Bundesgesundheitsministerium muss nun mit einem weiteren gesetzlichen Verfahren entsprechende Regelungen im SGB V umsetzen“, fordert Hilgers die Bundesregierung zum Handeln auf.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss dem Kinderschutzgesetz jetzt noch zustimmen. Am Freitag soll das Gesetz den Bundesrat in Berlin passieren.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern / Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration / Familienbund der Katholiken / Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

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