Kinderschutz
Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10% mehr Fälle
Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10% oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.
10.09.2019
Rein demografisch lässt sich der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen nicht erklären: Zwar stieg die Zahl der Minderjährigen von 2017 auf 2018 ebenfalls, aber nur um 0,5%. Rechnerisch waren damit von 100.000 Kindern und Jugendlichen 372 von einer Kindeswohlgefährdung betroffen. 2017 hatte dieser Wert noch bei 339 gelegen. Damit wurde 2018 auch bereinigt um demografische Veränderungen der höchste Stand in der Zeitreihe erreicht.
Besonders starker Anstieg bei akuten Kindeswohlgefährdungen
Die Jugendämter stuften 2018 rund 24.900 Fälle als „akute“ (eindeutige) Kindeswohlgefährdungen ein, das waren 15% mehr als 2017. In weiteren rund 25.500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, sodass ein ernsthafter Verdacht blieb. Auch diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen haben zugenommen, wenn auch nicht so stark wie die akuten Fälle (+6%).
Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20% beziehungsweise 10.100 aller 50.400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15% aller Fälle (7.800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.
Unterstützung in Form von Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe
Bei weiteren rund 53.000 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben, beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe (+8%). In rund 53.900 Fällen wurde der ursprüngliche Verdacht vom Jugendamt nicht bestätigt, sodass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Unterstützungs- oder Hilfebedarf festgestellt wurde (+11%).
60% der Kindeswohlgefährdungen auf Vernachlässigungen zurückzuführen
Die meisten der rund 50.400 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60% aller Fälle). In 31% aller Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte festgestellt. In 26% der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in 5% der Fälle Hinweise auf sexuelle Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen können. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt relativ selten festgestellt wurden, war die Entwicklung hier auffällig: Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg von 2017 auf 2018 um 20% auf knapp 2.500. Dabei waren zu zwei Dritteln (67%) Mädchen betroffen.
Hintergrund
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist. Bei einem ernsthaften Verdacht sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) festzustellen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten, sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht. Sind die Eltern dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kinderschutz auch gegen ihren Willen durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Weitere Informationen stehen im Tabellenband und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) zur Verfügung.
Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis) vom 06.09.2019
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