Kinderschutz

Kindeswohlgefährdung: 10.800 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2017

In Hessen wurden im Jahr 2017 knapp 10.800 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 9 Prozent mehr als im Jahr 2016.

20.07.2018

Ein Drittel der Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 19 Prozent (2.005 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1.551 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 67 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei gut der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter 7 Jahren.  

Vernachlässigung ist die häufigste Gefährdungsart

Von den 3.556 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (1.832 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Gefährdungsart, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 40 Prozent (1.419) und den körperlichen Misshandlungen mit 29 Prozent (1.022). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 4 Prozent der Fälle (141) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 34 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (22 Prozent). Hingegen spielten die psychischen Misshandlungen bei den latenten Gefährdungseinschätzungen mit 45 Prozent eine größere Rolle als bei den akuten Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent).

40 Prozent im Jahr 2017 waren Inobhutnahmen

In den 2.005 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren Mädchen geringfügig häufiger betroffen als Jungen.
Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 40 Prozent der 2.005 Fälle im Jahr 2017 in Obhut, d.h. aus der Familie, genommen. In knapp 17 Prozent wurde die bisherige Leistung fortgeführt, in 15 Prozent eine ambulante bzw. teilstationäre Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In 6 Prozent erfolgte eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung; hierzu zählen beispielsweise die Heimerziehung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Vollzeit. Weitere Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Erziehungsberatungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, erreichten einen Anteil von 30 Prozent. In 8 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In der Hälfte der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

Wer informiert das Jugendamt?

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (25 Prozent) oder die Nachbarschaft (10 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (7 bzw. 9 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (10 Prozent) führten zu Gefährdungseinschätzungen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in 8 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 12.07.2018

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