Kinderschutz

Kinderschutz-Zentren: Kinder vor Gewalt zu schützen heißt Hilfeprozesse zu stärken

Kinderschutz, Hilfe und strafrechtliches Handeln müssen gleichermaßen gewährleistet sein und sich gemeinsam am Kindeswohl orientieren, so der Vorstand der Kinderschutz-Zentren in einem Zwischenruf zur aktuellen Debatte zu den jüngst bekannt gewordenen Fällen von Gewalt an Kindern. Der Vorstand unterstreicht: Kinderschutz ist mehr als Strafverfolgung und appelliert, Hilfeprozesse zu stärken.

27.07.2020

Der aktuelle Zwischenruf der Kinderschutz-Zentren im Wortlaut:

Die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Gewalt an Kindern zeigen in aller Dramatik die Dimensionen von Ursachen, Formen und Folgen von Gewalt. Es sind Fälle organisierter, systematischer schwerer sexueller Gewalt in einem Ausmaß, das fassungslos macht. Die Ausnutzung der Möglichkeiten digitaler Darstellung und Vermarktung verschärft die Problematik zusätzlich.

In der derzeitigen medialen und politischen Debatte fehlt es in eben der verständlichen Fassungslosigkeit jedoch an Differenzierung und vielen fachlich notwendigen Überlegungen. Zum einen muss zunächst festgehalten werden, dass organisierte systematische Gewalt sich in Ursachen, Dynamik, Verlauf und Handlungserfordernissen unterscheidet von den vielfältigen Fällen von Gewalt in der Familie und in Beziehungen im Nahfeld von Kindern und Jugendlichen. Diese unterschiedliche und differenzierte Betrachtung muss weiter im Fokus bleiben. Zum anderen ist zu sehen, dass beide Arten des Geschehens die Aufforderung beinhalten, wiederholt darüber nachzudenken, wie die bestehenden Strukturen und Systeme im Kinderschutz sich weiterentwickeln sollten, um im Problemfeld sexuelle Gewalt noch passgenauer präventiv agieren und in der Hilfe reagieren zu können – insbesondere in Fällen wie den jetzt bekannt gewordenen.

Sexuelle Gewalt berührt mit der Dynamik von Machtmissbrauch, Ausbeutung und Geheimhaltung in besonderer Weise. Deshalb ist hier der Wunsch nach schnellen und effektiven Lösungen auch besonders groß – diese aber sind nicht einfach herstellbar, wie die Geschichte und die gesellschaftliche Gegenwart zeigen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich Fälle sexueller Gewalt bei differenzierter Betrachtung meist als komplexer Zusammenhang von Formen psychischer Gewalt, seelischer und/oder physischer Vernachlässigung oder körperlicher Gewalt erweisen.
 
Wenn es, ob präventiv oder im Verstehen und in der Hilfe, um sexuelle Gewalt geht, ist eins der Ziele, Kinder und Jugendliche zu schützen bzw. sie (wieder) zu Subjekten und Gestalter(inne)n ihres eigenen Lebens werden zu lassen, nicht zu Objekten. Dazu gehört auch, sie nicht dauerhaft als Opfer zu stigmatisieren. Grundlegend wichtig ist es dabei, Kinder und Jugendliche in Veränderungs- und Hilfeprozesse angemessen einzubeziehen und damit die Chance zur Bewältigung erlebter Traumata zu ermöglichen. Ebenso muss die Position von Kindern und Jugendlichen im Sinne angemessener Prävention weiter gestärkt werden.

Aus unseren Erfahrungen und Kenntnissen, die wir aus langjähriger Arbeit in den Kinderschutz-Zentren und in Fällen von sexueller, körperlicher und anderer Gewalt gewonnen haben, zeigt sich, dass strafrechtliche Konsequenzen, wie sie gegenwärtig diskutiert werden, zwar verständlich und wichtig sind. Allerdings können diese den Schutz und die Veränderung für Kinder nicht versprechen und nicht allein bewirken. Kinderschutz bedeutet in Deutschland vielmehr und vor allem das kompetente Zusammenwirken unterschiedlicher Einrichtungen aus Kinder- und Jugendhilfe, Medizin und Justiz. Statt einseitiger Krisenreflexe scheint daher eine Überprüfung und Entwicklung von Hilfestrukturen als aussichtsreicher, die die Position von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, die Zugänge für Familien stärken und die Fachleute mitnehmen und beteiligen. Kinderschutz, Hilfe und strafrechtliches Handeln müssen gleichermaßen gewährleistet sein und sich gemeinsam am Kindeswohl orientieren.

Insbesondere folgende Aspekte müssen aus Sicht der Kinderschutz-Zentren dabei jetzt bedacht und weiterentwickelt werden:

1. Das Kind im Mittelpunkt – und die Familie nicht aus dem Blick!

  • Die konkrete Situation und Perspektive der Kinder und Jugendlichen geraten gerade in schweren Fällen von Gewalt und unter der starken Identifikation als Opfer und Zeuge/Zeugin oftmals aus dem Blick. Gerade in diesen Fällen muss Hilfe und Begleitung für Kinder und Jugendliche organisiert und umfassend zur Verfügung gestellt werden, denn nur so kann das Erlebte thematisiert und bewältigt werden. Grundlegende Nachsorgekonzepte und therapeutisch-traumabewältigende Angebote für betroffene Kinder und Jugendliche sind bislang nicht regelhaft und nicht hinreichend schnell verfügbar und müssen daher zeitnah ausgebaut werden, dies gilt auch für die Familien, Beziehungs- und Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen.
  • Das gerichtliche Verfahren muss im Hinblick auf die Rolle des Kindes qualifiziert und von einem gemeinsamen Verständnis von Gewalt an Kindern und Jugendlichen geleitet werden. Kinder und Jugendliche brauchen darüber hinaus einen flexiblen und niedrigschwellig zu erreichenden Zugang zu Beratung und Hilfe. Insbesondere bei Hinweisen auf Gewalt muss ein Leistungsanspruch für Kinder formuliert, müssen aber auch schnelle und spezifische Beratungsangebote verfügbar sein, in denen die entsprechenden Hinweise eingeordnet werden und in konkrete Hilfe münden können. 
  • Dies setzt auch eine Vernetzung der unterschiedlichen Kinderschutz-Akteure voraus und weitere finanzielle Ressourcen und Rahmenbedingungen, um dem Anspruch auch gerecht werden zu können. Gerade digitale Beratungsangebote sind weiter auszubauen und zu qualifizieren, um den Kindern den Weg zur Hilfe zu erleichtern.
  • Im Sinne der oben genannten Differenzierung müssen präventive Angebote und Hilfeangebote gleichermaßen auf Gewaltgeschehen gegen Kinder und Jugendliche im familialen Alltag wie auch auf organisierte und systematische (sexuelle) Gewaltstrukturen fokussieren.

2. Hilfestrukturen ausbauen und qualifizieren!

  • Komplexe Fallkonstellationen erfordern die professionelle Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen und die Verknüpfung unterschiedlichen Fachwissens. Eine Stärkung von Facheinrichtungen und fachlich qualifizierten Beratungsstellen bietet vielfältige Chancen, um mit qualifizierten Angeboten die unterschiedlichen Akteure des familialen Systems zu erreichen und differenziert diagnostisch, verstehend, beratend und helfend arbeiten zu können.
  • Um Gewalt an Kindern und Jugendlichen besser wahrnehmen und darauf fachlich angemessen und kindorientiert reagieren zu können, brauchen wir verbindliche Fortbildungen und angemessene Rahmenbedingungen für die zentralen Berufsgruppen im Kinderschutz. Hier muss die Thematik des Kinderschutzes, wie auch Hinweise auf Formen ritueller und organisierter Gewalt, sowie die Erfordernisse inklusiven Kinderschutzes stärker als bislang integriert werden.
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche brauchen darüber hinaus in der Praxis gelebte Kinderschutzkonzepte, die am pädagogischen Leitbild ansetzen und eine Kultur gegenseitiger Achtsamkeit befördern.
  • Schließlich müssen interdisziplinäre und multiprofessionelle Arbeitskonzepte weiter gestärkt werden. Es müssen belastbare Formen der Verständigung und Zusammenarbeit im konkreten Fall gefunden werden, in denen das Wissen unterschiedlicher Berufsgruppen unter der Gesamtverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für den Kinderschutz gut zum Tragen kommen. Diese dürfen aber die grundlegenden Beteiligungsgebote von Kindern, Jugendlichen und Eltern und damit den Schutz der vertrauensvollen Hilfebeziehung nicht negieren.
  • Die jetzt bekannten gewordenen Fälle bedürfen einer systematischen fachlichen, nicht skandalisierenden Analyse und Aufarbeitung, um daraus wiederum für die Entwicklung in Kinderschutz lernen zu können.
  • Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz, vor allem auch bei den Hilfen im Rahmen von Jugendhilfe und Gesundheitswesen, brauchen finanzielle und personelle Planungssicherheit für die weitere Entwicklung immer besserer Konzepte für umfassenden und kindorientierten Kinderschutz wie auch für die weitere Qualifizierung von Fachkräften in vielfältigen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen.

3. Besondere Belastungen angemessen beantworten!

  • Hinzu kommt schließlich, dass die Folgen der CoViD19-Krise für Kinder, Jugendliche und Familien bislang längst nicht aufgearbeitet sind. Es müssen jetzt aber die Strukturen für den fachlichen, kind- und kinderschutzorientierten Umgang mit einer möglichen zweiten Welle der Virusausbereitung oder der Ausbreitung in wechselnden Hotspots geschaffen werden. Insbesondere Familien aus überforderten und sozioökonomisch belasteten Milieus sind durch die Krise stärker betroffen als andere gesellschaftliche Milieus. Das gilt auch für Familien, in denen es psychische Vorerkrankungen gibt oder die so genannte Multikomplexleistungen erhalten.
  • Die Folgen zeigen sich in der Zunahme der Intensität von Gewalt in Einzelfällen, mit erheblichen Folgen für die Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus ist es während der letzten Monate zu Einbrüchen gekommen – im Zugang für Kinder in Kitas und Schulen einerseits, in den so wichtigen präventiven Leistungen und Angeboten und im Bereich der Fort- und Weiterbildung andererseits. Das Hilfenetz muss auch in Krisenzeiten in einer Weise verfügbar sein, die für Kinder, Jugendliche und Familien Zugänge und Schutzmöglichkeiten sicherstellt, natürlich ohne Fachkräfte zu gefährden.
  • Kinderschutz nicht auf einseitige Krisenreflexe zu reduzieren, sondern krisenfeste und nachthaltige Strukturentwicklungen anzustoßen – das ist das Gebot der Stunde, denn Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen heißt präventive Angebote und belastbare Hilfeprozesse zu stärken und gesamtgesellschaftlich stärker in den Fokus zu rücken! Kinder vor Gewalt zu schützen heißt Hilfeprozesse zu stärken – Kinderschutz ist mehr als Strafverfolgung!

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.

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