Kinderschutz
Kinderschutz: Justizministerin Kuder fordert Verantwortungsgemeinschaft aller geslleschaftlichen Instanzen
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder forderte auf der 4. Kinderschutzkonferenz in Güstrow: "Wesentliche Voraussetzung für eine Verbesserung des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung ist, dass dieser als gemeinsame, übergreifende Aufgabe aller Institutionen und des gesamten gesellschaftlichen Umfeldes verstanden wird. Alle beteiligten Institutionen müssen Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen."
02.12.2010
"In diesem Zusammenhang unterstütze ich nachhaltig die Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Familiengerichten und anderen Institutionen auf Basis örtlicher Fachkreise," betont Ministerin Kuder. "Ich begrüße besonders den Vorstoß der Hansestadt Greifswald und des Landkreises Ostvorpommern. Dort haben beide Jugendämter erst kürzlich gemeinsam mit Familienrichtern der Gerichte Greifswald, Anklam und Wolgast einen regionalen Fachkreis gründet. Ich bin davon überzeugt, dass es sich lohnt, Zeit für fallübergreifende interdisziplinäre Zusammenarbeit zu investieren. Solche Fachkreise können insgesamt zu schnellen und effizienten Entscheidungen beitragen. Zugleich bieten solche Netzwerke - wie die Erfahrungen in vielen anderen Bereichen im Opferschutz bereits gezeigt haben - verlässliche und persönliche Ansprechpartner."
"Ein weiterer Meilenstein für einen besseren Schutz unserer Kinder wurde in diesem Jahr mit dem Inkrafttreten des erweiterten Führungszeugnisses am 1. Mai gelegt," betont Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). "Kinder und Jugendliche können dadurch besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein besonders sensibler Bereich, den leider auch pädophil veranlagte Menschen bewusst als Arbeitsplatz auswählen. Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die betroffenen Arbeitgeber auch tatsächlich die erweiterten Führungszeugnisse vorlegen lassen !"
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat ein Hinweisblatt herausgegeben, welches Antwort auf folgende Fragen gibt (siehe Hyperlink):
- Was ist anders beim erweiterten Führungszeugnis?
- Wann kann das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden?
- Wer kann das erweiterte Führungszeugnis verlangen?
- Wie kann das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden?
"Gerade die Justiz muss an der Verbesserung des Opferschutzes für unsere Kinder und Jugendlichen mitwirken," bekräftigt Ministerin Kuder. "Mit dem Modellprojekt der Justiz zur Psychosozialen Prozessbegleitung haben wir im Juli 2010 ein bundesweit einmaliges Projekt gestartet: Es sieht vor, dass kindlichen und jugendlichen Gewaltopfern vor, nach und während einer Gerichtsverhandlung kostenfrei fachliche Unterstützung gewährt wird - bereits 20 Kinder und Jugendliche werden in dem Projekt betreut."
"Kindliche und jugendliche Opfer sind nach Gewalttaten oft schwer traumatisiert! Wenn sie bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, belastet das zusätzlich," so Ministerin Kuder weiter. "Einerseits kehren Angst, Scham und quälende Erinnerungen zurück. Andererseits steht ihre Aussage auf dem Prüfstand und entscheidet über das Schicksal des Angeklagten. Hier bedürfen Kinder und Jugendliche der besonderen Fürsorge der Justiz, um die besondere Situation, die zusätzlich zu dem erlittenen Leid mit dem Strafverfahren gegen den Täter auf sie zukommen, ohne erneute Traumatisierung bestehen zu können."
"Hierbei soll die Psychosoziale Prozessbegleitung helfen. Sie ist professionelle Betreuung, altersgerechte Informationsvermittlung und Begleitung der kindlichen und jugendlichen Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Prozessbegleiterinnen sind Sozialpädagogen, die durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren "RECHT WÜRDE HELFEN" ausgebildet wurden."
Justizministerin Uta-Maria Kuder sgte: "Viele Kinder und Jugendlichen wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst - und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Das bedeutet Druck ! Den möchte ich nehmen. Ich will den Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden."
Detaillierte Informationen:
Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
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