Kinderschutz

Kinderschutz im Koalitionsvertrag – Viele Willenserklärungen, wenig Konkretes

Kinderrechte ins Grundgesetz, SGB VIII-Reform, Flüchtlingskinder und ihre Familien – zu diesen Themen im Koalitionsvertag hat sich der Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren in einer Stellungnahme geäußert. Neben guten Ansätzen, bleibe vieles sehr unkonkret. Dies sei bei einem Rahmenvertrag nicht verwunderlich, die Notwendigkeit der konkreten Ausgestaltung müsse jedoch benannt werden.

27.02.2018

Der Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren, Arthur Kröhnert, hat zum Kinderschutz im Koalitionsvertrag Stellung genommen:

„In immerhin 32 Zeilen nehmen die Koalitionäre Stellung dazu, wie sie den Kampf gegen Kinderarmut angehen wollen. Das ist zu begrüßen; ebenso wie die Willenserklärungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung, zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts und zur Verbesserung des Opferschutzes. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden sich bei einer ersten Durchsicht 35 Abschnitte, die sich mit Kinderschutz und Kindeswohl beschäftigen, wenn auch der Begriff Kinderschutz nur ein einziges Mal aufgeführt wird. Es gibt also einige gute Ansätze, vieles ist jedoch sehr unkonkret. Das ist nicht verwunderlich bei einem Rahmenvertrag, und doch muss die Notwendigkeit der konkreten Ausgestaltung benannt werden.“

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Forderung etwa, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sei laut Kröhnert wichtig und zukunftsweisend. Dass es aber für die Ausgestaltung im kommenden Jahr erst einmal eine Arbeitsgruppe geben soll, erscheine als unnötige Verzögerung. Eigentlich sei die Diskussion schon weiter. „Da soll die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten verstetigt werden. Sehr gut, aber zu einer eindeutigen Aussage, zu einer Festschreibung dieser wichtigen Stelle scheint es in den Verhandlungen nicht gereicht zu haben,“ resümiert Kröhnert.

Reform des SGB VIII

Im Sinne des Kinderschutzes soll das SGB VIII weiterentwickelt werden. Es mache Sinn, die Debatte der letzten Legislaturperiode, die nicht abgeschlossen wurde, weiterzuführen. Aber in welche Richtung? Was soll reformiert werden? Leider werde weder über die Ausgestaltung des Prozesses noch über konkrete Eckpfeiler für ein inklusives Jugendhilferecht in diesem Koalitionspapier gesprochen, betont der Bundesgeschäftsführers der Kinderschutz-Zentren.

Kröhnert hebt positiv hervor, dass „dieses Mal die Verbände, Initiativen, Wissenschaftler/-innen und andere Akteurinnen und Akteure von Anfang an eingebunden werden sollen.“ Sehr zu begrüßen seien auch die ersten Schritte in Richtung einer kinderfreundlichen Justiz. Hier sollen in Zusammenarbeit mit den Ländern verbindliche Regelungen für die Fortbildung von Familienrichter(inne)n eingeführt werden. Außerdem sollen Kinder als Zeugen in Strafverfahren besser geschützt werden. Beides seien wichtige Schritte, weil damit auch das fachliche Handeln der Jugendhilfe gestärkt werden kann.

Flüchtlingskinder und ihre Familien

Sehr nachdenklich und kritisch stimmen den Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren hingegen die Passagen zum Umgang mit Kindern auf und nach der Flucht. Hier werde an der medizinischen Alterseingrenzung (eine genaue Bestimmung ist ja nicht möglich) festgehalten. Sollte die für das Kind negativ ausfallen, bleibt es in der ANkER Einrichtung (Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung, Rückführung)  bis über ein Bleiberecht entschieden wird. Auch Eltern mit Kindern sollen bis zu sechs Monaten in diesen Einrichtungen untergebracht werden. Ein Verfahren, das wohl kaum mit der UN-Kinderrechtskonvention im Einklang stehe, gibt Kröhnert zu bedenken.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. vom 20.02.2018

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