Kinderschutz
Kindernothilfe: "Kinder ohne deutschen Pass nach wie vor benachteiligt"
Mehr als 20.000 Kinder sind in Deutschland lediglich geduldet und müssen ständig in der Angst leben, abgeschoben zu werden. "Das ist ein unhaltbarer Zustand. Das Wohl des Kindes sollte auch im Aufenthalts- und Asylrecht Vorrang haben und dort entsprechend verankert werden", fordert der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, aus Anlass des Internationalen Tag des Kindes am 20. November.
22.11.2011
Aus einer Stellungnahme der Bundesregierung vom Oktober 2011 geht hervor, dass unbegleitete Minderjährige nach wie vor abgeschoben werden.
"Es ist auch nicht haltbar", so Dr. Thiesbonenkamp, "dass Flüchtlingskinder in Deutschland nur eine medizinische Notversorgung erhalten und ihr Zugang zu Bildung eingeschränkt ist." Dies betrifft immerhin rund 40.000 Kinder, die auch nicht den ohnehin niedrigen Hartz IV-Satz erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 müssen die Sozialleistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge neu geregelt werden - geschehen ist dies bislang nicht. "Noch immer werden Kinder ohne deutschen Pass bei uns benachteiligt", sagt Dr. Thiesbonenkamp.
Gemeinsam mit über 40 Organisationen und Verbänden hat die Kindernothilfe am 1. Juni 2011 eine Kampagne gestartet: "Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!". Darin fordert sie die Bundesregierung und die Bundesländer auf, für umfassende Gesetzesänderungen und praktische Verbesserungen im Umgang mit Flüchtlingskindern zu sorgen. Schirmherr der Kampagne ist Prof. Dr. Lothar Krappmann, bis 2011 Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Die Kindernothilfe setzt sich weltweit dafür ein, dass Kinder eine adäquate Ernährung, Gesundheitsversorgung, Schul- und Berufsbildung erhalten und dass sie im Schutz ihrer Familien aufwachsen können.
Weitere Informationen unter:
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Quelle: Kindernothilfe e.V.
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