Kinderschutz
Kindernothilfe: Bilanz nach 20 Jahren Kinderrechtskonvention ernüchternd
Die Kindernothilfe begrüßt, dass die Bundesregierung ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag nun Taten folgen lässt. Zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention kommen deutliche Signale aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den Vorstoß eines Individualbeschwerdeverfahrens auf UN-Ebene aktiv voranzutreiben.
19.11.2009
Allein in Burma werden schätzungsweise 100.000 Kinder als Soldaten missbraucht, zwischen zwei und drei Millionen Mädchen werden jedes Jahr an ihren Genitalien verstümmelt, vor allem in Afrika. Jeden Tag sterben 17.000 Kinder an Unterernährung. Dabei haben Länder wie Burma, Äthiopien, Mali und auch Indien die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Aber auch 20 Jahre nach Verabschiedung der Konvention gibt es keine wirksamen Mechanismen zur Überwachung und Einhaltung der 54 Artikel. Die einzige Kontrolle erfolgt bisher über so genannte Staatenberichte, die jedoch selten ein objektives Bild der Menschenrechtssituation im betreffenden Land abgeben.
Beim Individualbeschwerdeverfahren kann sich ein Kind oder ein Jugendlicher mit Unterstützung einer Organisation an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und die Verletzung seiner Rechte durch einen bestimmten Staat vorbringen. Bestätigt der Ausschuss die Kinderrechtsverletzung, fordert er den Staat zur Wiedergutmachung auf. Dies kann zum Beispiel eine Freilassung, eine Entschädigung oder die Aufhebung einer Gerichtsurteils sein. Außerdem geraten die Unrechtsstaaten öffentlich unter Druck.
Kindernothilfe-Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Thiesbonenkamp: "Die Kindernothilfe hat die Initiative zur Einführung eines Beschwerderechts für Kinder 1999 angestoßen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung jetzt alles tut, damit es zu einer zügigen Umsetzung beim Menschenrechtsrat in Genf kommt." Im Koalitionsvertrag hatte es geheißen: "An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken."
Quelle. PM Kindernothilfe vom 18.11.2009
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