Kinderschutz
Kinderlärm: Deutsches Kinderhilfswerk und Bundesverband für Freiraumgestaltung fordern Klarstellung
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesverband für Freiraumgestaltung fordern Bund und Länder auf, das lautstarke Spiel von Kindern gesetzlich zu privilegieren.
19.02.2010
„Es kann nicht angehen, dass Spiel- und Bolzplätze oder Kindertagesstätten nach wie vor vor Gericht dem Ruhebedürfnis Einzelner unterliegen. Nach der monatelangen Debatte in Bund und Ländern, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, müssen nun endlich konkrete Gesetzesinitiativen folgen. Lärm, der von spielenden Kindern ausgeht, muss als sozial verträglich eingestuft werden. Der Regelungsbedarf hierfür betrifft nicht nur das Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungsrecht und das private Nachbarschaftsrecht“, so Holger Hofmann, Spielraumexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich ist für die Kommunen eines der Top-Investitionshemmnisse. Klarstellungen des Gesetzgebers würden also helfen, Städte kinderfreundlicher zu gestalten“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller vom Bundesverband für Freiraumgestaltung.
Die Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Berlin (LImSchG Bln), welches im Januar das Berliner Abgeordnetenhaus passiert hat, weist den richtigen Weg. Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen. Dort, wo Bundesgesetze berührt werden, muss der Bundestag für Klarstellung sorgen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesverband für Freiraumgestaltung führen im Rahmen der „bautec 2010“ (Messe Berlin) gemeinsame Fachveranstaltungen durch. Beide Verbände setzen sich für eine kindgerechte Stadtplanung ein. Familien mit Kindern sind die Zukunft unserer Gesellschaft und verdienen daher höchste Wertschätzung. Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht hinter Lärmschutzwände.
Herausgeber: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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