Kinderschutz

Kinderkommission: Kinder in Deutschland können zweimal feiern

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt es, dass die Anliegen der Kinder aufgrund der besonderen politischen Entwicklung in Deutschland zweimal im Jahr in den Fokus genommen werden. Die Gewinner sind auf jeden Fall die Kinder, für die jetzt zwei Kinderfeste im Jahr stattfinden.

01.06.2010

Der Kindertag hat seinen Ursprung in der Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925. Dort verfassten 54 Staaten die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder und gaben damit den Anstoß, einen speziellen Tag für die Achtung und Würdigung der Kinder einzurichten. Im Jahr 1949 wurde in der DDR der 1. Juni zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder jedes Jahr ein besonderes Ereignis darstellte. 

In der Bundesrepublik wurde seit 1954 mit der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen der Weltkindertag am 20. September begangen. So gibt es in Deutschland seit der Wiedervereinigung zweimal im Jahr Anlass, die Kinder zu feiern und auf ihre Rechte und Bedürfnisse aufmerksam zu machen.

Auch an diesem 1. Juni sollen die Kinder bei den zahlreichen Aktionen und Programmen der Gemeinden und Organisationen viel Spaß haben und viel erleben. Die Kinder sollen an diesem Tag im Mittelpunkt stehen und die Wertschätzung der Gesellschaft erfahren. 

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols, erklärt zu diesem Anlass:“Fröhliche Kinder, fröhliche Welt. Kinder brauchen Tage zum Feiern und gegenseitigen Kennenlernen.“

Herausgeber: Deutscher Bundestag

ik

 

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