Kinderschutz
Kinderhilfswerk Plan begrüßt Deutschlands Unterzeichnung des Zusatzprotokolls
Das Kinderhilfswerk Plan begrüßt, dass Deutschland am 28. Februar 2012 als einer der ersten Staaten das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in Genf unterzeichnet.
28.02.2012
"Dies ist ein Meilenstein für die Kinderrechte", sagt Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland. Die Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Das dritte Zusatzprotokoll ermöglicht Einzelnen oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die missbraucht oder verletzt wurden, sich beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren. Voraussetzung dafür ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.
"Mit dem Individualbeschwerderecht kann eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden" erläutert Maike Röttger. "Das ist wichtig, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Plan hat an diesem Zusatzprotokoll in einer internationalen Arbeitsgruppe mitgewirkt und wir freuen uns sehr, dass Deutschland die Umsetzung der Kinderrechte nun maßgebend mit vorantreibt."
Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten. Bislang war es nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Die deutsche Regierung hatte sich gemeinsam mit weiteren 49 Staaten für ein Individualbeschwerderecht für Kinder stark gemacht und auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2011 das dritte Fakultativprotokoll beschlossen. Gültigkeit erhält das Dokument jedoch erst durch die schnellstmögliche Ratifizierung der Mitgliedsstaaten, dieses Zusatzprotokoll auch in ihr nationales Recht aufzunehmen.
Quelle: PM Plan Deutschland
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