Kinderschutz

Kinder- und Jugendärzte: Kinder haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit

Anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags am 20. September zog der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann eine Bilanz. Gefordert wird unter anderem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

10.09.2012

„Das Jahr 2012 war für die Kinder in Deutschland ein gutes Jahr.“ Mit diesen Worten zog heute in Köln anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags der Präsident des  Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, Bilanz. „Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat wichtige Lücken im Kinderschutz identifiziert und geschlossen. Es hat die Prävention auf eine neue Grundlage gestellt, indem es die unterschiedlichen Helferprofessionen miteinander vernetzt. Gleichzeitig ist in diesem Jahr in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Kinder nicht Objekte elterlicher Gewalt sind, sondern Subjekte mit eigenen Bedürfnissen und Rechten. Wir sind gespannt, wie der Deutsche Bundestag das Erziehungsrecht von Eltern und die Religionsfreiheit gegenüber dem Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit bei der anstehenden Gesetzgebung abgrenzt. Die Diskussionen um die rituelle Beschneidung, um Piercing und  Ohrlochstechen verlangen, dass der Gesetzgeber sich hier hinsichtlich des Stellenwerts des Kindeswohls in Deutschland klar und eindeutig positioniert. Diese Formen der Körperverletzung werden von den meisten Menschen in unserem Lande endlich nicht mehr bagatellisiert oder als 'Familienangelegenheit' betrachtet, sondern als das, was sie tatsächlich sind: Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit von Kindern.“

Forderung nach Kinderbeauftragten in den Parlamenten

Trotz positiver Entwicklungen sei Deutschland noch lange kein kinderfreundliches Land, so Hartmann weiter. „Wir brauchen endlich eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz  und in allen Parlamenten Kinderbeauftragte. Diese  müssen mit umfassenden Rechten ausgestattet werden, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Wohl und der Schutz unserer Kinder vorrangig vor allen anderen Interessen berücksichtigt wird,“ so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte vom 10.09.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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