Kinderschutz
Jugendämter führten 2013 im Saarland 1607 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch
Die saarländischen Jugendämter führten im Jahr 2013 im Saarland 1 607 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Amt Saarland weiter mitteilt, waren das 171 Fälle bzw. 11,9 Prozent mehr als bei der im Jahr 2012 erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
20.08.2014
Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 117 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 162 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Beide Werte liegen deutlich unter den Vergleichswerten von 2012 (161 bzw. 243). In 1 328 Fällen (2012: 1 032) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dabei wurde in 613 Fällen aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Fast zwei von drei Kindern (64 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 12 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas häufiger, nämlich mit einem Anteil von 20 Prozent, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4 Prozent der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Quelle: Statistisches Amt Saarland vom 20.08.2014
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