Studie
Viele Deutsche halten körperliche Bestrafung noch immer für angebracht
Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, die Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung zu verändern und körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sehen viele Menschen in Deutschland körperliche Bestrafung weiter als angebracht an, zeigt eine aktuelle Studie.
20.11.2020
So ist jede/r Zweite noch immer der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe. Jede/r Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund.
Gemeinsam fordern der Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut Prof. Dr. Jörg M. Fegert, UNICEF Deutschland und der Deutsche Kinderschutzbund, das Bewusstsein für alltägliche Gewalt gegen Kinder zu schärfen und das Recht auf gewaltfreie Erziehung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu stärken und umzusetzen. Insbesondere das Ausmaß und die negativen Folgen psychischer Gewalt gegen Kinder werden bis heute weitgehend unterschätzt.
Leichtere Körperstrafen bleiben bei einem Teil der Bevölkerung weiter verbreitet
Seit der Jahrtausendwende ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, insgesamt gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten im Jahr 2016 nur noch 44,7 Prozent und im Jahr 2020 nur noch 42,7 Prozent diese Strafe für angebracht. Gaben im Jahr 2005 noch 53,7 Prozent der Befragten an, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, hielten dies im Jahr 2016 nur noch 17 Prozent und im Jahr 2020 17,6 Prozent für angebracht. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnierten die Zahlen somit. Die Akzeptanz von körperlicher Bestrafung hat damit ein Plateau erreicht. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung weiter verbreitet.
Weitere Ergebnisse der Studie
- Die Zustimmung zu Körperstrafen bei Kindern ist bei Männern größer als bei Frauen. So stimmen Männer dem Klaps auf den Hintern mit 57,8 Prozent häufiger zu als Frauen mit 47,1 Prozent.
- Je älter die Befragten sind, desto seltener lehnen sie Körperstrafen ab. So lehnen 55,4 Prozent der Befragten unter 31 Jahren den Klaps auf den Hintern ab, verglichen mit 34,7 Prozent der Befragten über 60 Jahren.
- Wer Gewalt erfahren hat, akzeptiert sie eher in der Erziehung. Teilnehmende, die selbst als Kind Körperstrafen und emotionale Gewalt erlebt haben, stimmen Körperstrafen in der Erziehung eher zu als Menschen, die ohne Gewalt groß geworden sind. So ist die Wahrscheinlichkeit, der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ zuzustimmen, bei der Gruppe, die selbst Körperstrafen in der Kindheit erlebt hat, fast 16-mal so hoch wie bei Menschen, die keine Körperstrafen erlebt haben. Haben sie emotionale Gewalt erfahren, ist die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch.
„Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung hat wesentlich dazu beigetragen, einen neuen Tiefstand bei der Akzeptanz körperlicher Strafen zu erreichen“, sagt Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm. „Doch darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Denn noch immer verharmlosen zu viele Menschen körperliche Übergriffe wie Ohrfeigen. Auch psychische Gewalt, die häufigste Form der Misshandlung, wird viel zu häufig tabuisiert. Unsere Gesellschaft muss akzeptieren, dass Gewalt viele Gesichter hat und Kindern immer schadet.“
„Gewalt gegen Kinder, ganz gleich in welcher Form, hinterlässt bei Kindern Spuren und untergräbt ihre Würde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Gerade psychische Gewalt bleibt häufig im Verborgenen. Wir müssen das gesellschaftliche Schweigen endlich brechen. Mit unserer Kampagne #NiemalsGewalt möchten wir einen Beitrag zu Prävention und Sensibilisierung leisten.“
„20 Jahre nach der Gesetzesänderung bleiben Herausforderungen“, sagt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes. „Denn das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung geht weit über den Verzicht auf körperliche Bestrafungen hinaus. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein längst überfälliger Schritt, um die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken.“
Kinder nachhaltig vor Gewalt schützen
Folgende Ansätze sind dringend notwendig, um Kinder nachhaltig vor Gewalt zu schützen:
Kinderrechte stärken: Durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würden Kinder als eigene Träger von Grundrechten gestärkt und die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz verbessert. So würden Kinderrechte in Gerichts- und Verwaltungsverfahren konsequenter berücksichtigt und Kinder müssten in Verfahren, die sie betreffen, angehört werden. Darüber hinaus muss die Grundlage für eine flächendeckend bessere Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden.
Über das Ausmaß und die Folgen jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder aufklären: Dass Gewalt niemals hingenommen werden darf, muss als Daueraufgabe unserer gesamten Gesellschaft etabliert werden. Insbesondere das Bewusstsein für psychische Gewalt und ihre gravierenden Folgen muss geschärft werden. Dazu sind nachhaltige Aufklärungskampagnen und gezielte Prävention notwendig.
Die Datenlage zu Gewalt gegen Kinder in der Erziehung verbessern: Eine systematische Datenerhebung ist das Fundament für wirksame Prävention und Intervention. Nur so kann das tatsächliche Ausmaß der Gewalt erkannt werden und Handlungsdruck entstehen.
Hintergrund zur Studie
Im Auftrag von UNICEF Deutschland und dem Kinderschutzbund hat ein Forschungsteam der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm im Frühjahr 2020 2.500 repräsentativ ausgewählte Personen zu ihren Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung befragt. Die aktuelle Studie (PDF 4,3 MB) baut auf bestehenden Arbeiten zur Akzeptanz von Körperstrafen auf und untersucht, wie sich Einstellungen seit Inkrafttreten des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 verändert haben.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2020
Termine zum Thema
-
19.03.2024
Seelische Gesundheit von Kindern - Webseminar in Englisch für Eltern
-
09.04.2024
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
-
11.04.2024
„Das bringe ich wieder in Ordnung!“ Die Wiedergutmachung im Kontext der Schule und Jugendhilfe
-
15.04.2024
Baukulturelle Bildung in der Kita
-
17.04.2024
3. Praxisforum CLICK!
Materialien zum Thema
-
Broschüre
Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen - Anforderungen und Bedarfe von Eltern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe - Abschlussbericht
-
Artikel / Aufsatz
Verdacht auf innerfamiliären sexuellen Missbrauch: Herausforderungen und wie der ASD trotz und mit ihnen gut umgehen kann
-
Expertise / Gutachten
Rechtsgutachten des DIJuF: "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Arbeitshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten in der OKJA - Prävention (sexualisierter) Gewalt
-
Zeitschrift / Periodikum
Peer-to-Peer im Jugendschutz - KJug 4-2023
Projekte zum Thema
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Schulen
Bewegungs-Pass an Grundschulen
-
Agentur für Soziale Perspektiven e.V.
Queere-Jugend-Berlin.de
-
Therapeutisches Internat Sternstunden-Mattisburg am Chiemsee
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Berliner Institut für Soziale Kompetenz & Gewaltprävention e.V.
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
KEJ – Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit