Kinderschutz
Internationale Antigewaltwoche: Diskriminierung und Gewalt entschieden entgegentreten
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese ruft anlässlich der diesjährigen internationalen Antigewaltwoche ab dem 20. November dazu auf, jeder Form von Diskriminierung sowie häuslicher und sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten.
22.11.2017
„Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Die Allermeisten in unserer Gesellschaft würden diesen Satz sofort unterschreiben. Doch die Realität sieht leider in nicht wenigen Fällen anders aus. Gewalt lauert besonders oft hinter verschlossenen Türen: in der Partnerschaft, in der Familie, im Bekanntenkreis. Die Opfer sind vor allem Frauen und Kinder“, sagte Ministerin Drese im Vorfeld der Antigewaltwoche.
Es sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. Drese: „Deshalb gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Neben Frauenhäusern gehörten dazu Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie Opfer- und Traumaambulanzen, die psychologische Betreuung und Behandlung anbieten.“
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Im Rahmen der Internationalen Antigewaltwoche finden in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Veranstaltungen, Konzerte und Aktionen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen statt. Hintergrund ist, dass am 25. November der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen wird.
Seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr an diesem Tag Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen thematisiert wird. Sie haben die allgemeine Stärkung von Frauenrechten zum Ziel.
Ministerin Drese nimmt am 22. November am Fachtag „ON sonst OUT? - Sexualisierte Gewalt und digitale Medien“ der Aktionsgemeinschaft AGNES in Neubrandenburg teil.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 17.11.2017
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