Kinderschutz
Im Bundestag: Keine E-Zigaretten für Minderjährige
Das geplante Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas wird von Experten einhellig begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 11. Januar sprachen sich die geladenen Sachverständigen ausdrücklich für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung aus.
12.01.2016
Zugleich mahnten die sieben Sachverständigen jedoch verstärkte Bemühungen im Bereich der Prävention an und forderten an mehreren Stellen Verschärfungen der Gesetzesvorlage. Mit dem Gesetz soll das Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen ausgeweitet werden. Die Experten betonten, dass der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas entgegen der weitverbreiteten Meinung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen kann.
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Der Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Berlin-Mitte, Matthias Brockstedt, und Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences sprachen sich für verstärkte Präventionsmaßnahmen aus, um Jugendliche über die gesundheitsschädliche Wirkung von E-Zigaretten und E-Shishas zu informieren. "Verbote allein reichen nicht aus", sagte Brockstedt. Dieser Forderung schlossen sich übereinstimmend alle anderen Experten an.
Karl-Josef Eßer von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Robert Loddenkemper von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin warnten zudem eindringlich vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens von elektronischen Zigaretten. Im Sinne des Jugendschutzes müsse über ein Konsumverbot für Erwachsene in der Anwesenheit von Minderjährigen beispielsweise in Autos nachgedacht werden. Auch diese Forderung von den übrigen Sachverständigen unterstützt.
Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum forderte die Abgeordneten auf, die geplante Gesetzesnovelle für eine umfassende Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das auch von Deutschland ratifiziert worden ist, zu nutzen. Diese empfehle unter anderem ein Verbot von Zigarettenautomaten. Trotz der kartenbasierten Alterskontrolle seien Automaten für Minderjährige weiterhin die drittwichtigste Bezugsquelle für Zigaretten. Ebenso sehe das WHO-Übereinkommen ein Verkaufsverbot von Süßigkeiten, Spielzeug und anderen Gegenständen in Zigarettenform vor. Pötschke-Langer sprach sich ebenso wie Andreas Luch vom Bundesinstitut für Risikobewertung dafür aus, herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen nikotinfreie Stoffe, zum Beispiel Kräuter, geraucht werden, ebenso in das Abgabe- und Konsumverbot des Jugendschutzgesetzes einzubeziehen.
Zustimmung zum Gesetzesvorhaben kam auch von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Ursula Krickl vom Deutschen Städte und Gemeindebund wies zugleich darauf hin, dass die entstehenden Mehrkosten für die Kommunen für den verstärkten Kontrollaufwand von den Ländern ausgeglichen werden müssten.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 12 vom 11.01.2016
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