Kinderschutz
Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt
Mit dem Haushaltsentwurf für 2020 hatz das Bundeskabinett hat die langfristige Finanzierung des Fonds Sexueller Missbrauch beschlossen. Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können. Hierfür sind verschiedene organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen vorgesehen. Bislang wurden rund 11.500 Anträge an den Fonds gestellt.
27.06.2019
Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.
Situation von Opfern spürbar verbessern
Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen. Auch wenn inzwischen mehr getan wird für Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung, wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden. Dafür sprechen die Opferzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die bis heute auf einem hohen Niveau liegen. Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist für mich deshalb auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Der Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht die Unterstützung, die Betroffene benötigen. Das Leid kann dadurch nicht ungeschehen gemacht werden. Aber mit dem heutigen Beschluss können wir dazu beitragen, die Situation von Opfern sexualisierter Gewalt spürbar zu verbessern.“
Niedrigschwellige, passgenaue und zeitnahe Hilfe
Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen fortzusetzen, um die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können. Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive.
Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“
Der Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ besteht seit Mai 2013 als ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung bzw. Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen. Betroffene können Sachleistungen wie z.B. Therapien in Höhe von maximal 10.000 Euro erhalten. Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand zur Inanspruchnahme der Hilfen werden zusätzlich bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Leistungen sind gegenüber gesetzlichen Leistungen und gegebenenfalls bestehenden und durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüchen nachrangig. Ein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds besteht nicht.
Weitere Informationen: www.fonds-missbrauch.de/
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2019
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