Kinderschutz

Hamburger Senat beschließt neues Konzept zum Opferschutz

Der Senat in Hamburg hat das „Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege“ beschlossen. Die beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, Schutz und Beratung für Gewaltbetroffene sicherzustellen.

27.02.2014

Das Konzept entstand unter Mitwirkung von Beratungsstellen und Gremien im Opferschutzbereich, sowie unter Hinzunahme der Expertise von Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammer. „Gewalt ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die wir nicht hinnehmen. Auch wenn sie oftmals im Verborgenen stattfindet, ist Gewalt absolut keine Privatsache. Die gesamte Gesellschaft ist gefordert, hinzusehen und zu handeln“, betont Senator Detlef Scheele. „Wir stellen uns dieser Verantwortung. Wir fördern die Arbeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen und stellen dies auch künftig sicher. Mit dem Opferschutzkonzept setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.“

Das Konzept des Senats versteht sich als Impulsgeber, um Gewalt zu erkennen, konsequent einzugreifen und die Opfer nach besten Kräften zu unterstützen. Damit dies weiterhin und noch besser in Hamburg gelingt, formuliert und bündelt das Konzept Maßnahmen und Strategien. Im Mittelpunkt des neuen Konzeptes steht dabei ausdrücklich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Frauen und Mädchen machen überproportional häufig Gewalterfahrungen im sozialen Nahraum aufgrund von Diskriminierung, geschlechtsspezifischer Gewalt und schlechteren Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt in den Herkunftsländern. Besonders gefährdet sind zudem diejenigen, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden und oft wenige Möglichkeiten haben, sich zur Wehr zu setzen bzw. Hilfe zu holen. Hierzu zählen Mädchen und Jungen, ältere Frauen oder Menschen in Pflegesituationen.

Zudem sollen erstmals die Chancen für eine schnellere Integration Gewaltbetroffener ins Bildungssystem und in das Arbeitsleben noch stärker genutzt werden, indem die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen und arbeitsmarktpolitischen Akteuren gestärkt und besser vernetzt wird.

Neben der bereits bestehenden und weiterhin sichergestellten Förderung der Hamburger Frauenhäuser und Beratungsstellen, setzt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ab 2014 zusätzliche Vorhaben

  • ESF-Projekt „(Re)Integration von Opfern häuslicher Gewalt in den Arbeitsmarkt“ (Projektname: „Aufbruch!“)
  • Aufstockung der Beratungsstelle gegen Frauenhandel KOOFRA e.V. wegen der Beratung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung
  • Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Frauenhäuser“ zur Verbesserung des Aufnahmeverfahrens und des Übergangsmanagments (Vermittlung in Wohnung und Arbeit)

Für die Förderung laufender Maßnahmen sowie neuer Maßnahmen stehen in 2014 insgesamt rund 4,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Opferschutzkonzept steht als Download unter <link http: www.hamburg.de opferschutz>www.hamburg.de/opferschutz bereit.

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 25.02.2014

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