Kinderschutz

Hamburg setzt sich am Runden Tisch gegen sexuellen Missbrauch für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ein

Die Hamburger Staatsrätin Dr. Angelika Kempfert wird am heutigen Mittwoch gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig die Länder bei der Sitzung des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Berlin vertreten. Zu der Sitzung haben die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Prof. Dr. Annette Schavan und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eingeladen. Der Schwerpunkt der heutigen Beratungen liegt auf der Diskussion eines Zwischenberichtes.

01.12.2010

Hamburg hat an der Erarbeitung der Empfehlungen des Zwischenberichtes maßgeblich mitgewirkt und an allen zehn Arbeitsgruppensitzungen des Runden Tisches im Bundesfamilienministerium, im Bundesjustizministerium und im Bundesministerium für Bildung und Forschung teilgenommen und in weiteren Arbeitsgruppen mitgewirkt. „Dieses hohe Engagement Hamburgs ist Ausdruck des Willens, maßgeblich auf eine Verbesserung sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention hinzuwirken. Wir brauchen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“, sagt Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich, der heute aufgrund Hamburger Prioritäten nicht selbst in Berlin am Runden Tisch teilnehmen kann.

Verbesserungen erwartet Senator Wersich insbesondere in folgenden Bereichen:

„Wir brauchen Klarheit für alle Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche betreut, erzogen oder ausgebildet werden. Sie müssen wissen, wie Kindesmissbrauch verhindert werden kann und was in einem Verdachtsfall zu tun ist, an wen sich Betroffene wenden und wie Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte für das Thema am besten sensibilisiert werden können. In allen Einrichtungen sind deshalb verbindliche Strukturen der Prävention und Intervention festzusetzen“, so Wersich. Dafür hat die Arbeitsgruppe „Standards in Institutionen, Einrichtungen und Verbänden“ bereits erste Mindestanforderungen formuliert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, wie Angebote der Beratung, Begleitung und Unterstützung Betroffene besser erreichen, wie geschlechts- und zielgruppenspezifisch und wie existierende Hilfen koordiniert und vernetzt werden müssen. Wersich: „Es ist wichtig, bedarfsgerechte Diagnostik- und Behandlungsangebote zu entwickeln beziehungsweise auszubauen. Bislang stand neben der Verfolgung begangener Taten die Primärprävention im Vordergrund und damit die Frage, wie Menschen mit pädophiler Neigung erreicht werden können, bevor sie Täter werden. Künftig werden auch Fragen und Maßnahmen zur Sekundärprävention zu erörtern sein - insbesondere der Umgang mit sexuell grenzverletzendem Verhalten Minderjähriger. Wer nachhaltige Wirkungen erzielen will, darf nicht nur bei erwachsenen Straftätern ansetzen, sondern muss frühzeitig intervenieren.“ In diese Diskussion konnte Hamburg seine Erfahrungen mit dem bundesweit einzigen Modellprojekt für diese Zielgruppe einbringen, in dem in den letzten drei Jahren systematisch auf sexuell grenzverletzendes Verhalten von Minderjährigen mit Spezialdiagnostik und ambulanter Rückfallprophylaxe reagiert wurde.

In der Arbeitsgruppe, die sich unter dem Vorsitz der Bundesjustizministerin mit Fragen der Strafverfolgung beschäftigt hat, ist bereits früh die Entscheidung gefallen, keine Verschärfung des Straffrechts durch die Einführung einer Anzeigepflicht anzustreben. Anstelle dessen soll eine Vereinbarung geschlossen werden, in der Leitlinien zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden verabredet werden. Die Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. „Mir liegt sehr daran, dass am Ende des Beratungsprozesses bundesweit beachtete Leitlinien stehen, die den Schutz vor sexueller Gewalt verbessern und eine ausreichende Berücksichtigung des Opferwillens zur Grundlage haben“, so Wersich.

Abgeschlossen wurden aber die Beratungen zur Verbesserung der Rechtsstellung von minderjährigen Opfern im Strafverfahren. Hier wird der Zwischenbericht konkrete Vorschläge enthalten.

Nach Vorlage des Zwischenberichtes und der Ergebnisse der Beratungen des Runden Tisches sollen die Hamburger Fachorganisationen und die betroffenen Fachbehörden informiert und der Hamburger Beratungsprozess fortgesetzt werden.

Herausgeber: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg - Landesjugendamt

 

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