Kinderschutz

Hamburg: Qualitätssicherung in Kinderschutzfällen

Im November 2015 wurde in Altona ein Kind in seiner Familie schwer verletzt, so dass eine Inobhutnahme durch den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) erfolgte. Das Bezirksamt Altona hatte infolge dieses Ereignisses die Jugendhilfeinspektion mit einer Analyse des vorhergehenden jugendamtlichen Handelns beauftragt. Dadurch sollten weitere Aspekte für die Qualitätssicherung in Kinderschutzfällen herausgefunden werden. Dieser Bericht liegt nun vor.

23.01.2017

Jugendhilfeinspektion legt Prüfbericht im Fall D. vor: Die gesamte Familie und ihre Lebensumstände müssen in den Blick genommen werden

Gisela Schulze, Leiterin der Jugendhilfeinspektion: "Das ist kein einfacher Fall. Der Spagat zwischen Kinderschutz einerseits und Hilfe bzw. Unterstützung andererseits stellte hohe Anforderungen an das Handeln der Beteiligten." Erstmals nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Bezirksämter an der Untersuchung der Jugendhilfeinspektion teil. Die Ergebnisse wurden mit dem Jugendamt Altona beraten. Sie beinhalten wichtige Impulse für typische Konfliktsituationen im Kinderschutz und werden auch den Fachkräften der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) der anderen Bezirksämter vorgestellt.

D. und seine Geschwister leben heute nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie. Die Fälle D. und Tayler traten nahezu gleichzeitig auf. Die Jugendhilfeinspektion hat in beiden Fällen festgestellt, dass die Dokumentation Lücken aufweist und die Diagnoseinstrumente nicht vollständig eingesetzt wurden. Sie hätten weitere wichtige Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung und zur Situation der gesamten Familie geben können.

Die Jugendhilfeinspektion erneuert in diesem Bericht ihre Empfehlungen, die schon Ergebnis der Prüfung des Falls Tayler waren. Sie gibt darüber hinaus Anregungen zur Nachverfolgung von Informationen, zur Weiterentwicklung der Fachanwendung JUS-IT und zur Zusammenarbeit der Fachexpertinnen und Experten untereinander.

Welche Schritte wurden bereits eingeleitet oder umgesetzt? Die Hinweise fließen in die Maßnahmen ein, die infolge des Berichtes zum Fall Tayler eingeleitet und umgesetzt wurden. Dazu gehören im Einzelnen:

  • Bei allen Kindern unter sechs Jahren, die im Zusammenhang mit Gewalteinwirkungen in Obhut genommen werden mussten, muss vor ihrer Rückkehr in ihre Familie eine Vorstellung beim Institut für Rechtsmedizin des UKE erfolgen.
  • Mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, die bei Fällen von Kindeswohlgefährdung mit der ambulanten Betreuung der betroffenen Familien beauftragt werden, gibt es Absprachen, die schriftlich festgehalten und in festgelegten Abständen überprüft werden müssen.
  • Bei Kindeswohlgefährdungsfällen und bei Kindern aus Familien mit einem Bedarf an längerfristiger und intensiver Unterstützung kontrolliert der ASD den regelmäßigen Besuch der Kindertagesstätten bzw. Krippen.
  • Alle Kindeswohlgefährdungsfälle sowie Fälle, die in der Klärungsphase sind, werden nach den Standards der Sozialpädagogischen Diagnostik bearbeitet. Die kollegiale Beratung ist verbindlich. Die abschließende Entscheidung in der Hilfeplanung trifft die fallführende Fachkraft.

Darüber hinaus wurden im Verlauf des letzten Jahres auch umfassende organisatorische Veränderungen im Jugendamt Altona in Angriff genommen, die sich im Kontext einer übergreifenden Fachdiskussion in den Jugendämtern in den Bezirken und der BASFI bewegen und auch den Empfehlungen des nun vorliegenden Berichts entsprechen.

Aufgrund von Aufgabenveränderungen und der erhöhten Aufmerksamkeit im Kinderschutz sowie der zunehmenden Bedeutung eines Qualitätsmanagements in der Hamburger Jugendhilfe wird der gesamte Allgemeine Soziale Dienst in Altona in einem neu gebildeten Fachbereich zusammengefasst. Der neue "Fachbereich ASD Altona" nimmt, nach den erforderlichen umfangreichen Vorbereitungen, in diesem Monat seine Arbeit auf.

Reaktionen

Kersten Albers, Stellvertretender Leiter des Bezirksamtes Altona, erklärt: "Der ASD kann ein Risiko, auch bei sehr engagierter Arbeit, immer nur minimieren, aber nie ganz ausschließen. Die Bewertungen des Berichtes, die sich aus einer Analyse der Akten zum Fall D. ergeben, geben Hinweise für weitere Verbesserungen der fachlichen Arbeit aller ASD-Abteilungen in Hamburg und bestätigen unsere bereits eingeleiteten Schritte. Dies betrifft die Nachverfolgung bestimmter Informationen, die Überwachung der Einhaltung getroffener Auflagen und Verabredungen von Seiten der Eltern aber auch Aspekte der Falldokumentation und der Zusammenarbeit der Fachexperten untereinander sowie bei der Weiterentwicklung der Software JUS-IT."

Senatorin Melanie Leonhard: "Die Jugendhilfeinspektion hat eine umfangreiche Prüfung vorgenommen. Aus dieser Analyse ergibt sich der klare Auftrag, nicht nur das einzelne Kind, sondern die gesamte Familie und ihre Lebensumstände in den Blick zu nehmen, um die bestmögliche Hilfe für das Kind planen und umsetzen zu können. Alle, die sich um das Wohl von Kindern kümmern, müssen sich dabei immer wieder fragen, ob ein einmal eingeschlagener Weg zu jedem Zeitpunkt noch der richtige Weg ist, um das Kindeswohl zu sichern und Familien zu unterstützen. Ich danke der Jugendhilfeinspektion für ihre Arbeit."

Der Bericht der Jugendhilfeinspektion wurde den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Altona und des Familienausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben. Eine Veröffentlichung ist aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht möglich.

Quelle: Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 18.01.2017

Back to Top