Österreich

Gesetzlicher Rahmen für Kinderschutzkonzepte gefordert

Expert(inn)en aus dem Kinderschutzbereich fordern für Österreich einen einheitlichen, bundesweiten gesetzlichen Rahmen zur Implementierung von Kinderschutzkonzepten. Die Machbarkeit belegt ein aktuelles Rechtsgutachten. Auf einer neuen Plattform finden Organisationen Unterstützung bei der Einführung von Schutzkonzepten.

24.11.2020

Damit sich Kinder und Jugendliche in einer Organisation wohl fühlen, brauchen sie ein Gefühl der Sicherheit. Kinderschutzkonzepte, die Organisationen erstellen und umsetzen, tragen dazu bei. Einige Organisationen in Österreich sind sich dieser Verantwortung bewusst und agieren bereits auf Basis eines in der Organisation erarbeiteten Kinderschutzkonzepts. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme im Sinne der Gewaltprävention ist jedoch noch nicht flächendeckend bekannt und schon gar nicht gesetzlich verankert. Expert(inn)en aus dem Kinderschutzbereich fordern deshalb die Implementierung umfassender Kinderschutzkonzepte als österreichweiten Standard. Diese sollen die verbindliche Grundlage für Organisationen darstellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten bzw. in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Darüber hinaus sollten auch Berufs- und Dachverbände Kinderschutzstandards für deren Mitglieder definieren. Ein kürzlich veröffentlichtes juristisches Gutachten sieht eine diesbezügliche gesetzliche Verankerung für möglich und umsetzbar.

Ein entsprechendes juristisches Gutachten sieht eine diesbezügliche gesetzliche Verankerung für möglich und umsetzbar. Unterstützung für die Implementierung eines umfassenden Kinderschutzkonzepts finden Organisationen auf der neuen Plattform www.kinderschutzkonzepte.at, die im Rahmen und mit Mitteln des EU Projekts „Safe Places“ eingerichtet wurde.

Kinderschutzkonzepte schaffen sichere Orte für Kinder und Jugendliche

Um das Risiko von Gewalt an Kindern und Jugendlichen so weit wie möglich zu minimieren, braucht es Kinderschutzkonzepte, die anhand von klar definierten Richtlinien innerhalb der Organisation gemeinsam im Team erarbeitet werden. „Genau genommen ist ein Kinderschutzkonzept das zentrale Qualitätsmerkmal für Kinderschutz einer Organisation und quasi das Endprodukt eines organisationsinternen Prozesses, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in den Mittelpunkt stellt und der unbedingt partizipativ angelegt sein sollte“, sagt Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich. Martina Wolf, Geschäftsführerin des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, ergänzt: „Organisationen, die über ein Kinderschutzkonzept verfügen, haben sich mit den verschiedensten Risiken in der Organisation auseinandergesetzt und sie haben Maßnahmen entwickelt, die das Risiko für Kinder und Jugendliche in der Organisation minimieren. Zudem haben sie etwaige notwendige Schritte bei Verdacht auf Gewalt präventiv festgelegt. Mitarbeitende kennen ihre Verantwortung für Kinderschutz und haben deutlich mehr Handlungssicherheit.“

Die zentralen Standards des Kinderschutzes, die in einem Kinderschutzkonzept zusammengefasst sein sollten, sind somit:

  1. Selbstverpflichtung der Organisation zum Kindesschutz,
  2. Risikoanalyse,
  3. Präventive Maßnahmen u. a. in der Personalpolitik,
  4. Fallmanagement inklusive Beschwerdemechanismen,
  5. Umsetzung mit allen Beteiligten,
  6. Monitoring, Evaluation und Weiterentwicklung.

„Es braucht eine umfassende Kinderschutzrichtlinie, die vom Team partizipativ erarbeitet wird. Junge Leute brauchen einen Raum, in dem sie das Gefühl von Sicherheit und Schutz erleben können. Ich merke in unserer Arbeit, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen und Bedürfnissen wahrgenommen werden wollen“, berichtet Corinna Heinzle, Mitglied des Jugendbeirates von Safe Places und Jugendbotschafterin der Caritas-Auslandshilfe Vorarlberg. Heinzle betont die Notwendigkeit von Kinderschutzkonzepten für alle Organisationen, die Kinder und Jugendliche begleiten und betreuen: von der Kinderkrippe bis zu Jugendorganisationen, in Berufsverbänden und Freizeiteinrichtungen. Ein Kinderschutzkonzept macht die Organisation zu einem sichereren Ort für Kinder und Jugendliche.

Es fehlen einheitliche Standards und Koordination

Im internationalen Kontext gilt ein Kinderschutzkonzept schon seit vielen Jahren als zentrales Qualitätsmerkmal für Organisationen, das immer öfter auch von Fördergeber(inne)n eingefordert wird. In Österreich ist die Situation heterogener, wie ein im Rahmen des EU-Projekts Safe Places durchgeführtes Mapping ergibt. Es zeigt sich ein zersplittertes Bild im Hinblick auf Bewusstsein, Wissen und Verbreitung von Kinderschutzkonzepten. Viele der befragten Expert(inn)en bedauern, dass für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Kinderschutzkonzept fehle, genauso wie die Verpflichtung, Gewaltschutz und Gewaltpräventionsarbeit umzusetzen. Es fehlen einheitliche Standards und Koordination. Es besteht der Wunsch nach einer koordinierenden und verantwortlichen Stelle auf Bundesebene. Es existieren zahlreiche wirksame Ansätze in unterschiedlichen Bereichen, die jedoch alle auf Freiwilligkeit beruhen. „Die Projektpartner/-innen von Safe Places sind der festen Überzeugung, dass es dringend an der Zeit ist, dass Österreich in diesem Punkt nachzieht“, betont Winkler.

Juristisches Gutachten belegt die Möglichkeit einheitlicher Kinderschutzstandards

Dass eine bundesweit einheitliche Regelung für Kinderschutzstandards juristisch möglich wäre, zeigt ein Gutachten von Wolfgang Mazal, Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung. Kinderschutz ist in Österreich in zahlreichen Gesetzen punktuell verankert, doch fehlt eine bundesweit einheitliche Regelung, die den Betreibern von Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche begleiten, eine explizite Verpflichtung zur Etablierung und Weiterentwicklung von Konzepten und Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorschreibt.

Mazal präzisiert: „Eine Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten bzw. -richtlinien könnte auf Basis zahlreicher Kompetenzen des Bundes implementiert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass sich bereits im Gesetz zahlreiche Bestimmungen finden, die Ansätze für klar vertretbare Argumentationen bieten, nach denen die Betreiber von Einrichtungen bereits im geltenden Recht verpflichtet sind oder doch verpflichtet werden können, Kinderschutzrichtlinien bzw. -konzepte zu etablieren und weiterzuentwickeln. Will man diese Verpflichtungen jedoch effektivieren, ist zu empfehlen, die bestehenden Bestimmungen auszubauen und Verpflichtungen explizit zu normieren.“

Mazal schlägt dafür ein Bundessammelgesetz vor, in dem zur Unterstützung der Implementierung der bundesrechtlichen Regelung ein Instrument zur Schaffung von Soft Law errichtet werden soll, das die Etablierung von Kinderschutzkonzepten bzw. -richtlinien sowie deren Weiterentwicklung im Wege einer ausdrücklichen Übernahme in die Vertragsbeziehungen zwischen Förderungsgebern und Betreibern sowie zwischen Betreibern und Kunden bewirkt. Als Gesetz, das auf mehreren Bundeskompetenzen beruhte, würde es dem Querschnittscharakter des Kinderschutzes adäquat Rechnung tragen. „Im Endeffekt könnte ein derartiges Sammelgesetz alle Einrichtungen umfassen, die im extrafamilialen Kontext mit Kindern arbeiten oder die Kinder zu ihren Kunden oder zu ihren Mitgliedern zählen, und eine Verpflichtung wirksam werden, im jeweiligen Setting adäquate Kinderschutzkonzepte bzw. -richtlinien zu entwickeln, zu implementieren und kontinuierlich zu verbessern“, so Mazal.

„Das Vorhandensein eines Kinderschutzkonzeptes sollte kein „nice-to-have“ sondern ein „must have“ sein“, sind sich die Kinderschutzexpert(inn)en einig.

Lobbying, Allianz und Online-Plattform

Um die im Rechtsgutachten beschriebene juristische Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Regelung für Kinderschutzrichtlinien zu realisieren, verfolgen die Projektpartner(inne)n von Safe Places – ECPAT Österreich, der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren und das Netzwerk Kinderrechte – drei zentrale Lobbyingziele:

  1. Ziel des Projektes Safe Places ist es, dass alle Organisationen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen von 0–18 Jahren arbeiten, ein Kinderschutzkonzept entwickeln und umsetzen. Von staatlicher Seite braucht es dafür verpflichtende Regelungen, dass Kinderschutzkonzepte ein notwendiges Qualitätskriterium werden. Dazu müssen aber auch nötige finanzielle Mittel bereitgestellt oder in der Förderung vorgesehen werden, damit Organisationen über die notwendigen Ressourcen für Entwicklung und Implementierung verfügen.
  2. Es braucht eine zentrale Ansprechstelle für Kinderschutz. Das kann z.B. in Gestalt einer unabhängigen Person – Beauftragte/-r für Kinder – sein.
  3. Idealerweise sollten Koordination und Standards bundesgesetzlich geregelt werden.

Als eine der ersten Maßnahmen wurde im Sinne der Vernetzung eine Allianz für Kinderschutz ins Leben gerufen, die Organisationen, die im Kinderschutz tätig sind, an einen Tisch bringen möchte. Die Kick-Off-Veranstaltung unter Beisein von Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher fand bereits statt. Ein nächstes Treffen ist für Dezember 2020 geplant.

„Wir sorgen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Organisation“, ist das Motto einer neuen Onlineplattform. Dort finden sich allgemeine Informationen zu Kinderschutz und zu Kinderschutzkonzepten sowie ein Tutorial zur Entwicklung solcher Konzepte. Ebenso bietet die Plattform eine Liste von Trainer(inne)n, die Workshops zur Entwicklung von Kinderschutzkonzepten anbieten, sowie Veranstaltungshinweise zum Thema. Die Website www.kinderschutzkonzepte.at soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Organisationen eine Plattform geben und Organisationen, die bereits über ein Kinderschutzkonzept verfügen, durch eine Listung in 3 Phasen – Am Start/Am Weg/Am Ziel – vor den Vorhang holen. Best-Practice-Beispiele sollen Schule machen“, so Wolf.

Quelle: Netzwerk Kinderrechte Österreich vom 13.11.2020

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